Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer vertritt die FPÖ.

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Bis Bundespräsident Alexander Van der Bellen seine Antrittsrede halten konnte, hat es gedauert. Jetzt will die FPÖ für Wahlaufhebung und -verschiebung Schadenersatz von der Republik.

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Wien – Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen hat sich am Freitag mit der Klage der FPÖ gegen die Republik wegen der vergangenen Bundespräsidentenwahl beschäftigt. Richterin Margit Schaller legte ihre Rechtsansicht dar. Sie sieht keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das Verfahren wurde am Freitag geschlossen, das Urteil ergeht schriftlich.

Die FPÖ ist am Wiener Landesgericht mit ihrer Klage gegen die Republik abgeblitzt. Die Freiheitlichen hatten 3,4 Millionen Euro Schadenersatz wegen der Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl gefordert.
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Schaller schränkte das Verfahren auf den Grund des Anspruchs ein. Zunächst soll also entschieden werden, ob überhaupt ein Anspruch auf Schadenersatz besteht. Diese Frage sei nicht in einem Beweisverfahren zu klären, sondern es handle sich um eine reine Rechtsfrage, so die Richterin.

Schaller legte ihre Rechtsansicht am Freitagvormittag dar: Die Wahlvorschriften zielten darauf ab, den freien Wählerwillen zu schützen, sagte sie. "Davon ist meiner Ansicht nach aber das Vermögen des Wahlwerbers selbst – und noch weniger das Vermögen der klagenden Partei – nicht umfasst." Der Schutzbereich dieser Norm reiche nicht so weit, dass dadurch bloße Vermögensschäden umfasst wären, meinte Schaller.

Die FPÖ hatte 3,4 Millionen Euro Schadenersatz für die aufgehobene Stichwahl und die dann wegen fehlerhafter Kuverts verschobene Wahlwiederholung gefordert.

FPÖ-Anwalt Dieter Böhmdorfer hatte im Vorfeld gesagt: "Im Sinne der Verfahrensökonomie wird seitens der FPÖ eine Einschränkung des Verfahrens auf die Berechtigung der Ansprüche dem Grunde nach angestrebt, damit zeitnah eine – allenfalls höchstgerichtliche – Entscheidung zu dieser Rechtsfrage erfolgen kann." Der FPÖ-Anwalt meint, diese Vorgehensweise hätte das für alle Beteiligten Vorteile. "Das verkürzt das Verfahren." Die Prozesskosten würden für alle Beteiligten verringert, und auch für die Richterin am Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen würde es Vorteile bringen, da sie den Fall in zwei Akten behandeln könne, argumentiert Böhmdorfer. Die Finanzprokuratur, die die Interessen der Republik in dem Fall vertritt, wollte sich auf APA-Anfrage nicht dazu äußern.

Blaue Ausgaben

Die FPÖ hat insgesamt acht Millionen Euro in den gescheiterten Wahlkampf ihres Präsidentschaftskandidaten Norbert Hofer investiert. 3,4 Millionen Euro davon fordern die Bundespartei und die neun Landesparteien von der Republik zurück. Die Summe setzt sich jeweils etwa zur Hälfte aus Wahlkampfkosten für die aufgehobene Stichwahl im Mai und für die verschobene Wiederholung zusammen. Wahlsieger Alexander Van der Bellen hat auf eine Schadenersatzklage gegen die Republik verzichtet.

Der Wahlkampf zur Bundespräsidentenwahl dauerte fast ein Jahr. Der erste Wahlgang erfolgte im April, im Mai kam es dann zur Stichwahl zwischen Hofer und Van der Bellen, die der frühere Grünen-Chef ganz knapp gewann. Die FPÖ brachte die Stichwahl damals wegen Unregelmäßigkeiten seitens der Wahlbehörden vor den Verfassungsgerichtshof, der die Wahl aufhob. Die Wiederholung war für 2. Oktober angesetzt, wurde aber wegen Problemen mit dem Klebstoff auf den Wahlkartenkuverts auf Dezember verschoben.

Regressforderungen

Die für die fehlerhaften Kuverts verantwortliche Firma hat bereits 2017 500.000 Euro Schadenersatz an die Republik bezahlt. Mit weiteren Regressforderungen rechnen müssen allerdings die Leiter jener 14 Wahlbehörden, deren fehlerhaftes Vorgehen bei der Auszählung der Stimmen für die Wahlwiederholung verantwortlich war. Die Finanzprokuratur hat nämlich Schadenersatzklagen gegen sie angekündigt. (red, APA, 5.4.2019)