Wels – Weil er seine Ex-Freundin im Herbst 2017 mit einem Messer attackiert und schwer verletzt haben soll, ist am Montag ein 38-Jähriger im Landesgericht Wels zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Die Geschworenen sahen in der Tat einstimmig einen Mordversuch. Zudem muss der Mann dem Opfer 10.000 Euro Teilschmerzengeld zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Einen Tag vor der Tat hatte sich das spätere Opfer laut Staatsanwaltschaft vom Angeklagten getrennt. Grund sei dessen ständige Eifersucht gewesen. Tags darauf fuhr ihn die Frau zum Bahnhof in Wels, weil er in sein Heimatland Bosnien reisen wollte um Abstand zu gewinnen. Am Weg kam es zu einem Streit, der eskalierte. Der Mann soll die Frau mit einem Messer bedroht haben. Diese hielt den Wagen mitten auf der Straße an und lief um Hilfe schreiend davon. Laut Anklage habe er sie verfolgt und ihr das Messer in den Rücken gerammt. Sie überlebte nur äußerst knapp.

Flucht mit dem Auto

Der Angeklagte flüchtete mit dem Auto der Frau und setzte sich nach Bosnien ab. Dort stellte er sich der Polizei, die ihn trotz eines internationalen Haftbefehls nicht festnahm. Auf freiem Fuß soll er seine Ex-Freundin über einen Fake-Account via Internet bedroht haben – sinngemäß: Er werde nach Österreich zurückkommen und es zu Ende bringen, so die Anklagevertreterin. Der 38-Jährige bestritt, dass das Profil ihm gehöre. Das Opfer meinte hingegen, dass es auch früher schon mit ihm über dieses Profil kommuniziert habe und die Staatsanwältin wies darauf hin, dass man den Mann sogar über diesen Account in Bosnien aufgespürt habe.

Der 38-Jährige wurde schließlich nach seiner Rückkehr nach Österreich von Zielfahndern festgenommen. Vor Gericht bekannte er sich nicht schuldig. Er gab zwar zu, seine Ex-Freundin mit dem Messer verletzt zu haben, Tötungsvorsatz habe er aber keinen gehabt. Er habe sie nur ins Gesäß stechen wollen, um ihr Schmerzen zuzufügen und Angst zu machen. Durch eine Bewegung der Frau habe er sie aber unglücklicherweise in den Rücken getroffen, so die Verteidigungslinie. Die Tatwaffe, ein großes Küchenmesser, stammte aus dem Lokal des Opfers. Wie es ins Auto bzw. in die Hand des Angeklagten gekommen ist, ließ sich nicht klären.

"Wuchtige Stichbewegung"

Der Beschuldigte demonstrierte während seiner Einvernahme, wie er das Messer geführt habe – er machte eine eher zaghafte Bewegung. "Die Variante, die der Angeklagte heute gezeigt hat, ist keineswegs geeignet, um die Verletzungen zu erklären", sagte hingegen der gerichtsmedizinische Sachverständige Fabio Monticelli. Vielmehr sei eine "sehr wuchtige Stichbewegung zu unterstellen". Ähnlich sah das die Staatsanwältin: Ein Messer mit einer 17 Zentimeter langen Klinge sei an sich schon "ein starkes Indiz für einen Tötungsvorsatz".

Die Verteidigerin erklärte hingegen, ihr Mandant habe keine Tötungsabsicht verfolgt. So habe er mit der linken Hand zugestochen, obwohl er Rechtshänder sei. Und "hätte er tatsächlich vorgehabt sie zu töten, hätte es für ihn bessere Möglichkeiten gegeben als auf der Fahrbahn mitten auf der Straße", ist sie überzeugt. "Es tut mir leid und ich habe das nicht vorgehabt", sagte ihr Mandant zum Schluss der Verhandlung. Die Geschworenen glaubten ihm aber nicht, dass er die Frau nicht töten wollte, und sprachen ihn einstimmig wegen Mordversuchs schuldig. (APA, 8.4.2019)