Zerbrochene Träume statt Hochzeit: Nun geht der aus dem Standesamt abgeführte Bräutigam den Rechtsweg.

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Salzburg / Wien – Im Fall des Bräutigams aus Gambia, der am Freitag in Salzburg drei Minuten vor der Hochzeit im Schloss Mirabell festgenommen wurde, legt seine Anwältin nun Beschwerde gegen die Schubhaft ein. Seit vier Tagen sitzt der Mann im Anhaltezentrum Wien. Er soll nach Italien abgeschoben werden.

Laut einem Innenministeriumssprecher war der gambische Bräutigam zum wiederholten Mal illegal in Österreich – und wurde bereits mehrfach laut Dublin-Verordnung nach Italien überstellt, wo er "offenbar" einen Asylantrag laufen habe. Auch nun sei geplant, ihn zurück nach Italien zu bringen.

"Völlig sinnlose Härte"

Die Festnahme, die am Gang vor dem Trauungssaal stattgefunden hatte, sei Ausdruck "völlig sinnloser Härte" gewesen, meint indes Angela Magenheimer, langjährige Obfrau der Initiative für binationale Paare "Ehe ohne Grenzen". "Die Polizisten hätten das Paar durchaus heiraten lassen können. Rechtlich hätte das gar nichts verändert", sagt Magenheimer.

Tatsächlich hat die Hochzeit eines Drittstaatsangehörigen mit einem Österreicher oder einer Österreicherin bereits seit Jänner 2006 null Einfluss auf das Aufenthaltsrecht des Ausländers. Dieser muss seinen Erstaufenthaltsantrag für Österreich vielmehr aus dem Ausland stellen, es sei denn, ihm werde hier per Antrag eine Ausnahme zuerkannt.

Zäsur im Jahr 2006

Vor 2006 war das anders: Nach der Heirat mit einem österreichischen Staatsbürger erhielt ein Drittstaatsangehöriger eine Aufenthaltsbewilligung samt Arbeitsmarktzugang. Der Verschärfung seien "jahrelange pauschale Scheineheverdächtigungen von binationalen Paaren" vorausgegangen, sagt Magenheimer.

Seit besagter Gesetzesnovelle sind die Standesämter außerdem verpflichtet, alle Aufgebotsbestellungen mit Drittstaatsangehörigen als einen der Partner der Fremdenpolizei zu melden. Diese überprüft den Aufenthaltsstatus des Ausländers – und geht entsprechend vor.

Rat an Paare, sich Rat zu holen

Zwar, so Magenheimer, seien fremdenpolizeiliche Festnahmen so kurz vor der Hochzeit die Ausnahme: "Aber es gab auch bisher schon solche Fälle". Binationalen Paaren rät sie, sich im Fall von Eheplänen rechtlich genauest nach den bestehenden Möglichkeiten zu erkundigen. (Irene Brickner, 8.4.2019)