Am 1. September ereignete sich bei Hainburg an der Donau der fatale Unfall, für den sich nun ein Unteroffizier des Bundesheeres vor Gericht verantworten muss.

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Hainburg/Bruck a.d. Leitha – Nach dem Pionierboot-Unfall auf der Donau bei Hainburg (Bezirk Bruck a.d. Leitha) vom vergangenen September muss sich der Steuermann am 13. Mai am Bezirksgericht Bruck a.d. Leitha verantworten. Der Unteroffizier ist nach Angaben des Landesgerichts Korneuburg vom Dienstag wegen fahrlässiger Gemeingefährdung angeklagt.

Keine Infos über Zustand der beiden Frauen

Der Unfall hatte sich am 1. September 2018 im Rahmen des Girls' Camp ereignet, dabei handelt es sich um ein Schnupperwochenende des Bundesheeres. Das Pionierboot mit einem Unteroffizier als Steuermann war mit 13 Personen – acht Teilnehmerinnen an der Veranstaltung und fünf Soldaten – besetzt, als es kenterte. Zwei Frauen, die unter das Wasserfahrzeug geraten waren, wurden erst nach 39 bzw. 45 Minuten befreit. Die Teilnehmerinnen im Alter von 18 und 22 Jahren mussten reanimiert werden und wurden in Wiener Krankenhäuser geflogen. Über ihren Gesundheitszustand gibt es auf Wunsch der Angehörigen keine Informationen.

Vorwurf: Fahrlässigkeit bei Fahr-Manöver

Die Staatsanwaltschaft Korneuburg hat gegen den Unteroffizier Strafantrag beim Bezirksgericht Bruck a.d. Leitha erhoben. Dem Angeklagten wird "vorgeworfen, er habe in Hainburg an der Donau als Bootsführer des Arbeitsbootes A 497 des Bundesheeres auf dem Donaustrom zwischen Stromkilometern 1883 und 1884 stromaufwärts fahrend dadurch, dass er nach spitzwinkeligem Durchfahren der Heckwelle des vor ihm fahrenden Bootes unter Vornahme einer Lenkbewegung nach links, wodurch es zu einem Eintauchen der Front des Bootes in die Heckwelle und einer teilweisen Füllung des Bootsrumpfes mit Wasser gekommen war, die Motorleistung nicht verringerte, was zu einem Vollschlagen des Bootes und letztlich zu dessen Kentern führte, fahrlässig eine Gefahr für Leib oder Leben von einer größeren Zahl von Menschen, herbeigeführt". Bei einer Verurteilung nach dieser Gesetzesstelle (§ 177 Abs 1 StGB) droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen.

Im Rahmen der Hauptverhandlung sollen neben dem Angeklagten auch insgesamt 14 Zeugen vernommen werden. Zudem wird der Sachverständige Hermann Steffan sein Gutachten erstatten. (APA, 9.4.2019)