Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ).

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Die jüngst öffentlich ausgetragene Uneinigkeit zwischen ÖVP und FPÖ in Sachen Identitäre hat zu vereinzelten Spekulationen über ein frühzeitiges Regierungs-Aus geführt. Ohne selbst zu orakeln, kann man versuchen, einen Was-wäre-wenn-Fall einzuordnen.

Auch wenn es sich so anfühlt: Neuwahlen sind nicht die automatische Folge, wenn eine Regierung scheitert – entscheidend ist, ob sich (neue) Mehrheiten im Nationalrat finden (oder dieser sich auflöst/aufgelöst wird, siehe Bundesverfassungsgesetz). Andere Koalitionen könnten sich bilden, nur Teile einer Regierung wechseln, mehrere Parteien in einzelnen Fragen zusammenarbeiten, oder es könnte gar ein Minderheitskabinett sein Glück versuchen. In der Praxis ist ein Koalitionsende in Österreich freilich gleichbedeutend mit Neuwahlen.

Dass diese verfrüht stattfinden, ist keine Ausnahme. Nimmt man die Dauer der Gesetzgebungsperiode als Maßstab und definiert ein "vorgezogenes Ende" so, dass sie mindestens vier Monate kürzer als vorgesehen ausfällt, dann endete die Arbeit des Nationalrats bisher zwölfmal vor seiner Zeit. Bei insgesamt 21 abgeschlossenen Gesetzgebungsperioden seit 1945 immerhin ein Anteil von rund 57 Prozent. Das Spektrum der Ursachen reicht dabei von terminlichen und wahltaktischen Überlegungen über interne Parteikrisen hin bis zu handfesten inhaltlichen Konflikten, etwa über das Budget. Ist man etwas großzügiger und akzeptiert sechs Monate als Grenze, dann endeten immer noch neun Perioden verfrüht.

Warum hier der Nationalrat und nicht die Lebensdauer der Regierung als Grundlage dient? Das liegt daran, dass diese formal so lange im Amt bleibt, bis eine neue Regierung angelobt wird. Damit spielt etwa die Länge von Koalitionsverhandlungen eine (verzerrende) Rolle.

Im Schnitt überdauerte der Nationalrat bisher rund 83 Prozent seiner vorgesehenen Zeit, das entspricht rund 1.200 Tagen oder 40 Monaten (der Wert ist durch die beiden jüngsten Legislaturperioden minimal verzerrt, da diese nun maximal fünf statt vier Jahre dauern). Betrachtet man nur die "gescheiterten" Beispiele, dann sinken die Zahlen auf 1.100 Tage oder 36 Monate. Aktuell sind 17 Monate absolviert (Stand 11.4.2019) – rechnet man noch vier weitere Monate für das gesetzliche Procedere, Fristenläufe und letztlich das Neuzusammentreten des Nationalrats dazu, dann wäre das Platz drei auf der Liste der kürzesten Legislaturperioden (berücksichtigt man die längere Gesamtdauer, dann sogar Platz zwei).

Angeführt wird diese Aufstellung von der SPÖ-ÖVP-Koalition zwischen 1994 und 1996, unter der der Nationalrat nach gerade einmal 14 Monaten erneuert wurde. Platz zwei geht an die Phase zwischen 1970 und 1971 mit 19 Monaten. Das war freilich eine Minderheitsregierung (Kreisky I) und das Ende damit absehbar.

Relevanter als Zeit- und Zahlenspielereien ist natürlich die Frage, wem eine vorzeitige Neuwahl nützt. Wie an dieser Stelle schon vor einiger Zeit dargelegt wurde (siehe Blogbeitrag: Regierungsparteien schneiden bei vorgezogenen Neuwahlen besser ab), schneiden Regierungsparteien in solchen Fällen eher besser ab als die Opposition – was zumindest manche taktischen Vorziehungen aus Parteisicht erklären kann. Tatsächlich haben in solchen Szenarien seit 1945 nur in zwei Fällen (1986, 2008) beide Koalitionspartner oder die allein regierende Partei Verluste hinnehmen müssen.

Alles in allem wäre ein jetziges Ende der aktuellen Gesetzgebungsperiode sehr früh, auch im direkten Vergleich mit der ersten schwarz-blauen Koalition 1999/2000: Damals überdauerte der Nationalrat 37 Monate. (Flooh Perlot, 10.4.2019)