Die Tageszeitung "Österreich" hat mit der Veröffentlichung unverpixelter privater Fotos eines Mordopfers gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse verstoßen. Dies befand der Senat 3 in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung. Der Artikel hatte einen Rachemord an einer 20-Jährigen in Zell am See behandelt. Angefügt waren nicht unkenntlich gemachte Fotos der Frau.

Es habe sich dabei um eine Verletzung des "höchstpersönlichen Lebensbereiches" gehandelt, entschied der Presserat und forderte die Medieninhaberin auf, die Entscheidung freiwillig in der Tageszeitung "Österreich" bekannt zu geben. (APA, 10.10.2019)