Ein Gesetzesentwurf über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes hat am Mittwoch den Ministerrat passiert. Laut dem Entwurf des sogenannten Web-Zugänglichkeits-Gesetzes (WZG) sollen die Websites und mobilen Anwendungen (Apps) des Bundes insbesondere für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich gestaltet werden. Mit dem Gesetz wird eine EU-Richtlinie umgesetzt.

Barrierefreiheitsanforderungen

Zudem soll Nutzern künftig die Möglichkeit eingeräumt werden, Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen anzuzeigen und deren Beseitigung durchzusetzen. Zu diesem Zweck soll ein Feedback-Mechanismus sowie ein Durchsetzungsverfahren für Beschwerden von Betroffenen geschaffen werden. (APA, 10.4. 2019)