Wien – Medienminister Gernot Blümel (ÖVP) verteidigte am Mittwochabend im "ZiB 2"-Interview die Pläne der Regierung für eine Abschaffung der Anonymität in großen Online-Foren. Künftig müssen Medien mit großer Reichweite, hohem Umsatz oder solche, die mindestens 50.000 Euro Presseförderung beziehen, die Identität ihrer User verwahren – für den Fall, dass diese sich in Postings strafbar machen.

"Das ist ja ein Blödsinn, was Sie da reden."
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Moderator Martin Thür fragte Blümel, ob das einer Regelung gleiche, bei der ein Lokalbetreiber vorsorglich die Ausweise aller seiner Gäste kontrollieren müsste, falls es zu einer "Wirtshauskeilerei" komme. Blümel ging darauf zunächst wenig inhaltlich ein, sondern quittierte Thürs Frage mit dem Satz: "Das ist ja ein Blödsinn, was Sie da reden."

Es gehe nur darum, dass das Netz kein rechtsfreier Raum sein dürfe. Und im echten Leben könne die Polizei Leute auch auf die Inspektion mitnehmen, um ihre Identität festzustellen. "Aber das hat nichts mit Ihrem Beispiel aus dem Wirtshaus zu tun", stellte Blümel fest.

"Da gibt es die technischen Möglichkeiten"

Neuigkeitswert hatte auch die Erklärung des Medienministers, wie die verpflichtend hinterlegte Handynummer zur Identifikation beitragen soll: "Da gibt es die technischen Möglichkeiten, wo im hinteren Bereich eine Software abläuft, die gleich identifiziert: Passt da diese angemeldete Handynummer mit dem Namen und der Adresse zusammen oder nicht."

Thürs Überleitung zur Folgefrage, dass er diesen Punkt noch nicht verstehe, bedachte Blümel mit dem Hinweis: "Dann müssen Sie es besser lesen, es steht ganz klar drinnen." Thür solle sich "kundig machen zum aktuellen technischen Stand", die Umsetzung werde genauso möglich sein.

Offen bleibt auch, was mit ausländischen Nutzern geschieht. User aus der Schweiz oder aus Deutschland dürften künftig nicht in österreichischen Foren mitposten, da ihre Identität nur schwierig nachgewiesen werden kann, sagt Thür. Blümel stimmte dem zu: Hundertprozentig nachvollziehbar seien die Informationen bei Ausländern nicht. "Wenn wir noch strenger gewesen wären, wäre es möglich gewesen, dass es unverhältnismäßig ist", begründet er die Lücke. Die ÖVP nimmt an, dass das Gesetz von der EU-Kommission genehmigt wird, da bereits das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) akzeptiert wurde. (red, 11.4.2019)