Wien – Der Presserat rügt wieder einmal krone.at: Die Veröffentlichung eines Videos über die Ermordung von fünf Mitgliedern einer Drogenbande verstößt nach Meinung des Senats 2 des Presserats gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse. Gezeigt wurde es am 29. November 2018 auf krone.at.

Das Portal hatte berichtet, dass eine Auftragsmörderin in Mexiko fünf Männer erschossen habe. Die Tat soll vor dem Hintergrund eines Drogenkriegs stattgefunden haben. Dem Artikel ist ein Video beigefügt, das die gesamte Tat und die flüchtende Täterin zeigt sowie Standbilder aus dem Video.

Der Presserat weist in einer Aussendung darauf hin, dass Berichte über Mordfälle grundsätzlich von öffentlichem Interesse sind. Aus diesem öffentlichen Interesse ergibt sich jedoch nicht, dass der Persönlichkeitsschutz des Opfers bzw. der Opfer missachtet werden darf. Die Würde eines Menschen sei über dessen Tod hinaus zu beachten. Im vorliegenden Fall wurden ein Video sowie mehrere Standbilder zu der Ermordung veröffentlicht.

Opferschutz missachtet

"Aufnahmen vom Moment des Todes greifen in die Intimsphäre und die Würde eines Menschen ein. Das gilt auch für die konkrete Veröffentlichung des brutalen Videomaterials. Der Senat erachtet es als evident, dass im vorliegenden Fall der Opferschutz missachtet wurde, der über Punkt 5 des Ehrenkodex abgesichert ist. Des Weiteren handelte es sich bei den Ermordeten nicht um Personen des öffentlichen Lebens. Persönlichkeiten, die aktiv am öffentlichen Leben teilnehmen, genießen ein geringeres Maß an Persönlichkeitsschutz als Privatpersonen", begründet der Presserat.

Und weiter: "Im vorliegenden Fall wurden in erster Linie der Voyeurismus und die Sensationsinteressen der Leserinnen und Leser bedient. Der Senat weist auch noch darauf hin, dass in der Berichterstattung Rücksicht auf die Trauerarbeit der Angehörigen zu nehmen ist. Nach Ansicht des Senats ist die Veröffentlichung von Aufnahmen vom Moment des Todes besonders geeignet, diese Trauerarbeit zu erschweren."

Krone Multimedia hat darauf verzichtet, an dem Verfahren teilzunehmen und Stellung zu nehmen. Krone.at ist nicht Mitglied des Presserats. (12.4.2019)