Melbourne – Wegen der Berichterstattung über den Prozess gegen den australischen Kardinal George Pell hat am Montag eine erste Anhörung für 36 Medienvertreter stattgefunden. 23 Journalisten und 13 Medien müssen sich vor einem Gericht in Melbourne verantworten, weil sie gegen eine gerichtlich verordnete Nachrichtensperre verstoßen haben sollen.

In den möglichen Verfahren könnten die Journalisten zu empfindlichen Geld- oder sogar Haftstrafen verurteilt werden. Betroffen sind unter anderem renommierte Blätter wie der "Sydney Morning Herald", die "Brisbane Times" und "The Age".

Berichterstattungsverbot

Der ehemalige Vatikan-Finanzchef Pell war im März wegen sexuellen Missbrauchs von zwei Chorknaben zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Obwohl es weltweit großes Interesse gab, durfte über das Verfahren lange nicht berichtet werden, das Gericht befürchtete, dass Geschworene in einem anderen Verfahren gegen Pell davon beeinflusst werden könnten. Erst mit Bekanntgabe der Haftstrafe hob das Gericht das Berichterstattungsverbot auf.

Bei der Anhörung am Montag konnten die Medien ihre Position darlegen. Nach Angaben des Gerichts könnte es nun zu vielen getrennten Prozessen kommen. Vergleichbare Gerichtsprozesse hat Australien noch nicht erlebt.

Einschränkung der Pressefreiheit

Auf Missachtung von Gerichtsbeschlüssen stehen im Bundesstaat Victoria bis zu fünf Jahre Haft. An Geldstrafen wären für Journalisten bis zu 63.000 Euro möglich, für ihre Arbeitgeber sogar mehr als 300.000 Euro. Die "Suppression Order", die die Berichterstattung über Justizfälle unterbindet, war auch in Australien umstritten. Viele sahen darin eine massive Einschränkung der Pressefreiheit. Manche ausländischen Medien hatten direkt nach Pells Schuldspruch im Dezember berichtet. Im aktuellen Verfahren müssen sich jedoch ausschließlich australische Medien verantworten. (APA/dpa, 15.4.2019)