Finanzminister Hartwig Löger will bei der Transparenzdatenbank genauer hinschauen, blitzt bisher aber bei den Ländern ab.

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Wien – Die Koalitionsparteien haben ein neues Marketingschlagwort erfunden. Ein "Transferkonto" soll im Rahmen der Transparenzdatenbank geschaffen werden. Dieses soll Auskunft darüber geben, welche Leistungen im Rahmen der Mindestsicherung bezogen wurden. Basis dafür ist das neue Sozialhilfegesetz, das am Montag den Sozialausschuss passierte und mit dem die Länder verpflichtet werden, einheitliche Statistiken über die Sozialhilfebezieher zu führen und an die Statistik Austria zu übermitteln.

Wie man im Finanzministerium auf Anfrage erklärt, werden aber nur die Leistungsbezieher nachschauen können, wie viel sie an Sozialhilfe bekommen haben (wie das beim Arbeitslosengeld schon bisher möglich ist). Alle Behörden werden hingegen nicht generell auf Daten von Einzelpersonen zugreifen können. Man wolle lediglich Auswertungen nach bestimmten Kriterien durchführen können, betont das Ressort von Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP). Also Alter, Geschlecht, Wohnort oder auch – und das hatte bereits für Kritik gesorgt – einen etwaigen Migrationshintergrund der Bezieher.

Schwierige Befüllung

Darüber hinaus gestaltet sich die Umsetzung der Transparenzdatenbank allerdings weiter äußerst zäh. Löger hat bereits im November einen Entwurf vorgelegt, mit dem die Befüllung der Datenbank weiter konkretisiert werden sollte. Nach massiver Kritik der Länder in der Begutachtung wurde es dann allerdings still um das Vorhaben. Beschlossen wurde der Entwurf bis heute nicht.

Die von einem ÖVP-Landeshauptmann geführte Steiermark ließ Löger etwa unmissverständlich wissen, dass dem Land aus dem Bundesgesetz "keine unmittelbaren Verpflichtungen erwachsen" könnten. Eine "Bundesaufsicht" über Landesförderungen wurde strikt abgelehnt. Das Land Kärnten erklärte Lögers Vorschlag, man solle doch bereits Daten über beantragte und nicht nur ausbezahlte Gelder einspeisen, für "technisch nicht umsetzbar".

"Ablenkungsmanöver"

Neos-Mandatar Sepp Schellhorn kommentiert das hämisch: "Die Chinesen landen auf der Rückseite des Mondes, aber für Kärnten ist die Transparenzdatenbank technisch nicht machbar." Schellhorn bezeichnet daher auch die nunmehrige Ankündigung eines "Transferkontos" als "Ablenkungsmanöver" durch Türkis-Blau, weil es in der Sache keine Fortschritte gebe.

Wie es nun weitergeht, ist unklar. Das Finanzministerium spricht davon, dass man im Mai weitere Schritte setzen werde. Ziel sei es weiter, die Transparenzdatenbank mit Leben zu erfüllen.

Datenbank wird kaum genutzt

Dass sie bisher nur sehr eingeschränkt Sinn macht, hat der Rechnungshof bereits kritisiert. Er beklagte 2017 in einem Bericht die fehlende einheitliche Regelungskompetenz des Bundes und monierte, dass sich die Länder unvollständig und die Gemeinden gar nicht an der Befüllung der Datenbank beteiligen.

Die ernüchternde Bilanz der Prüfer: "Die Transparenzdatenbank wurde in der Praxis kaum genutzt: weder im Sinne des Kontrollgedankens bei der Zuerkennung von Leistungen zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen noch zur Analyse der Verteilungswirkung der Leistungen im Sinne des Steuerungsgedankens. Die Inhalte der Transparenzdatenbank waren für Entscheidungsträger, abwickelnde Stellen und Öffentlichkeit weitgehend unzugänglich." (Günther Oswald, 16.4.2019)