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Auch Fahrer von Uber Eats – die mittlerweile nicht mehr in Österreich unterwegs sind – sollen künftig besser geschützt werden.

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Straßburg – Fahrer von Lieferdiensten und andere auf Abruf Beschäftigte sollen in der EU künftig besser geschützt werden. Ein entsprechendes Gesetz hat das Europaparlament am Dienstag unter Dach und Fach gebracht.

Es verpflichtet Unternehmen der sogenannten Gig Economy, die kurzfristig kleine Aufträge an Freiberufler vergeben, diese besser über ihre Anstellungsbedingungen zu informieren. In der Regel muss dies bereits am ersten Tag geschehen, in Ausnahmefällen innerhalb von sieben Tagen. Außerdem wird die Probezeit auf sechs Monate begrenzt.

Die Neuregelung schreibt vor, dass etwa Onlineplattformen wie Lieferservice oder Mjam alle bei ihnen Tätigen über die wesentlichen Aspekte ihres Arbeitsvertrags informieren müssen – etwa über ihre Aufgaben, die Dauer des Vertrags, die Vergütung und die üblichen Arbeitszeiten. Aufgaben mit unvorhersehbaren Arbeitszeiten müssen klar definiert werden. Wird ein Auftrag kurzfristig storniert, muss das Unternehmen dem Betroffenen eine Entschädigung zahlen.

Kostenlose Weiterbildungen

Arbeitgeber werden zudem verpflichtet, kostenlose Weiterbildungen anzubieten. Die neuen Vorschriften gelten für Gelegenheits- oder Kurzzeitjobs, für Anstellungen auf Abruf, für Zeitarbeiter sowie für Tätigkeiten, die über Onlineplattformen vermittelt werden. Voraussetzung ist, dass im Durchschnitt mindestens drei Stunden pro Woche und zwölf Stunden innerhalb von vier Wochen gearbeitet wird. Eingeschlossen sind auch bezahlte Praktikanten und Auszubildende.

Damit würden Arbeitnehmern, deren rechtliche Situation bisher unklar sei, erstmals Mindestrechte eingeräumt, betonte der Berichterstatter, der spanische Liberale Enrique Chambon. Auf die neue Richtlinie hatten sich Unterhändler des Parlaments und der EU-Staaten im Voraus geeinigt. Mit dem Votum ist die Gesetzgebung nun abgeschlossen. Die Mitgliedsländer müssen die neuen Vorschriften innerhalb von drei Jahren in nationales Recht umsetzen. (APA, 16.4.2019)