Die Europäer sollen besser vor Betrügereien im Onlinehandel und vor riskanten Stoffen in Lebensmitteln geschützt werden. Das Europaparlament billigte am Mittwoch mehrere Gesetzesvorlagen, die den Verbraucherschutz voranbringen sollen.

"Wer gefährliche Produkte auf den Binnenmarkt bringt, muss auch die Verantwortung dafür übernehmen", kommentierte ÖVP-Europaabgeordnete Othmar Karas den heutigen Beschluss in einer Aussendung. Amazon und andere Online-Händler sowie E-Commerce-Dienstleister würden "in die Plicht" genommen.

So werden zum einen höhere Strafen für Unternehmen festgelegt, die im Onlinehandel ihre Kunden betrügen. Bei weitreichenden unlauteren Geschäftspraktiken sollen mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes im jeweiligen Land fällig werden können. Bisher haben nationale Verbraucherschutzbehörden in derlei Fällen vergleichsweise wenig Schlagkraft. Der europäische Verbraucherschutzverband Beuc begrüßte, dass sich das nun ändern soll.

Transparenzregeln

Sie sieht beispielsweise Transparenzregeln für Online-Bewertungen von Produkten oder Dienstleistungen vor. Anbieter wie Amazon, eBay oder booking.com müssen offenlegen, wie das Ranking für ihre Angebote zustande kommt.

Verbraucher sollen so erfahren, dass manche Empfehlungen auf Online-Marktplätzen oder Reiseportalen nur deshalb ganz oben gelistet sind, weil die Anbieter dafür die höchsten Provisionen gezahlt haben. "Das ist klar Werbung und muss als solche gekennzeichnet sein", betonte die SPD-Verbraucherschutzexpertin Evelyne Gebhardt.

Internet-Anbieter müssen außerdem angeben, ob sie Algorithmen mit personalisierten Werbungen oder Preisen benutzen. Verbraucher sollen EU-weit Anspruch auf Entschädigung erhalten oder einen Vertrag kündigen können, wenn sie Opfer unlauterer Geschäftspraktiken wurden – etwa von aggressiver oder irreführender Werbung.

Als "Schritt in die richtige Richtung" bezeichnet die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) die beschlossene Verordnung, die das Verhältnis zwischen Unternehmen und Internet-Plattformen neu regeln soll. Erfreulich sei, dass Österreich seine Bestpreisklausel-Verbote beibehalten könne. Dies bedeutet, dass Betriebe weiterhin Waren und Dienstleistungen im Online-Geschäft auf ihren Web-Auftritten zu gleichen oder besseren Preisen anbieten dürfen als über ihre großen Vertragspartner, die Online-Buchungsplattformen. In Österreich gibt es seit 2016 ein Verbot für Bestpreisklauseln in der Hotellerie, die 2017 vom Verfassungsgerichtshof bestätigt wurde.

"Wichtiger Schritt"

Die Verordnung sei "ein wichtiger Schritt zu fairen Bedingungen in den Geschäftsbeziehungen zwischen Hotelbetrieben und Online-Plattformen", so die Obfrau des Fachverbandes Hotellerie in der WKÖ, Susanne Kraus-Winkler, in einer Aussendung. Das neue Regelwerk bringt Transparenzvorschriften in Bezug auf die Geschäftsbedingungen der Plattformen, Rankings und Datenzugang sowie ein internes Beschwerdemanagementsystem und eine Klagemöglichkeit von Wirtschaftsverbänden.

Auch Peter Buchmüller, Obmann der WKÖ-Bundessparte Handel, sieht die Verordnung "grundsätzlich positiv". Es sei immer wieder vorgekommen, dass Plattform-Accounts von Händlern ohne bewiesenes Fehlverhalten gesperrt wurden. Außerdem wurden Geschäftsbedingungen "aus heiterem Himmel mit sofortiger Wirkung geändert".

Darüber hinaus sollen doppelte Qualitätsstandards von Produkten in Europa verboten werden – also etwa minderwertige Lebensmittel wie Fischstäbchen mit weniger Fisch in Osteuropa. Kunden, die auf Online-Marktplätzen einkaufen, sollen zudem besser darüber informiert werden, ob sie Geschäfte mit einem Händler oder einer Privatperson machen. Bevor die neuen Regeln in Kraft treten, müssen die EU-Staaten noch zustimmen. Diese sollen die Vorgaben dann binnen zwei Jahren in nationales Recht umzusetzen. (APA/dpa, 17.4.2019)