Charly Kahr will keine Gerichtsverhandlungen mehr.

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Bludenz – Der ehemalige ÖSV-Trainer Charly Kahr will keine Gerichtsverhandlungen mehr. Er zog die Berufung gegen den Freispruch eines Ehepaars, das er wegen übler Nachrede geklagt hatte, zurück. Eine Ex-Rennläuferin und ihr Mann hatten Annemarie Moser-Pröll via Whatsapp zu angeblichen sexuellen Übergriffen Kahrs in seiner Trainerzeit geschrieben. Moser-Pröll gab Kahr die Nachrichten weiter.

Die Aussagen bei den zwei Tagsatzungen am Bezirksgericht Bludenz, neben anderen waren als Zeuginnen Nicola Werdenigg und Moser-Pröll geladen, deckten Abgründe im österreichischen Skisport auf. Kahr (86) begründete den Verzicht auf die – zunächst angekündigte – Berufung mit seinem hohen Alter und Gesundheitszustand sowie mit Rücksichtnahme auf seine Familie. Martin Mennel, der Anwalt des Ehepaars, ist verwundert: "Es stellt sich die Frage, warum hat Kahr tatsächlich die Berufung zurückgezogen, hätten doch nach seiner eigenen Argumentation in einem ordnungsgemäßen Verfahren die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen widerlegt werden können." Mennel fordert Kahr auf, "sich bei unseren Mandanten, die er völlig unberechtigt gerichtlich belangte, zu entschuldigen".

Keine Entschuldigung

"Er sieht keinen Anlass zu einer Entschuldigung", sagt Kahrs Anwalt Manfred Ainedter. Die Freisprüche wären "ausschließlich aus rein rechtlichen Gründen erfolgt. Es wurde vom Gericht nicht geklärt, ob die behaupteten Missbrauchsvorwürfe stimmen oder nicht." Das Gericht habe festgehalten, dass die als Zeugin vernommene Moser-Pröll jedenfalls nicht unglaubwürdiger war als ihre seinerzeitige Vorarlberger Mannschaftskollegin, so Ainedter sinngemäß. Moser-Pröll hatte vehement ihr unterstellte intime Kontakte mit Kahr bestritten.

Seine Klage gegen die Süddeutsche Zeitung, in der eine weitere Ex-Rennläuferin im Februar 2018 berichtet hatte, sie sei als 16-Jährige von Kahr vergewaltigt worden, zog dieser nach der ersten Tagsatzung zurück. (Jutta Berger, APA, 18.4.2019)