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Amazon sieht keinen Grund, seinen Kunden in Österreich einen Teil der Prime-Gebühren zurückzuerstatten. Dies fordert die Arbeiterkammer (AK), die den Onlinehändler wegen unzulässiger Klauseln und rechtswidriger Geschäftspraktiken geklagt hatte und recht bekam. Laut den Konsumentenschützern sei die Preiserhöhung von 49 auf 69 Euro jährlich für Amazon Prime ab 2017 nicht rechtmäßig, daher können Nutzer diese Differenz – insgesamt bis zu 40 Euro pro Kunden – nun zurückfordern.

Der Rückzahlungsanspruch bestehe, weil die Vertragsbestimmung, auf die Amazon die Preiserhöhung stützt, von den Gerichten als rechtswidrig und damit unwirksam beurteilt worden ist.

"Preiserhöhung nie Gegenstand dieses Verfahrens"

In einer Stellungnahme betont Amazon, dass "die Frage einer Preiserhöhung nie Gegenstand dieses Verfahrens" war. Auch habe man "Kunden über die Anpassung der Prime-Gebühr frühzeitig informiert und die Gebühr erst nach einer Übergangsphase von zusätzlichen fünf Monaten erhöht. Die Kunden hatten jederzeit das Recht, ihre Prime-Mitgliedschaft zu kündigen. Deshalb erachten wir die Anpassung als gerechtfertigt und rechtlich zulässig."

Rückenwind

Die AK ist in Kontakt mit Amazon und bemüht sich um eine Lösung. Rückenwind gibt es durch tausende Amazon-Kunden, die sich bei der AK meldeten – die einen Teil der Gebühren zurückwollen. (red, 18.4. 2019)