Wien – Die von Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) geplante zentrale Disziplinarkommission für Bundesbeamten anstelle der verschiedenen Kommissionen in den einzelnen Ressorts wird im Begutachtungsverfahren grundsätzlich positiv gesehen. Kritik wird an Details geübt. Eine grundsätzlich Ablehnung kommt von der Postgewerkschaft für die von ihr vertretenen ausgegliederten Betriebe.

Bisher waren Disziplinarkommissionen in den einzelnen Ministerien bei Vorwürfen und etwaigen Vergehen von Beamten zuständig. Stattdessen soll ab 1. Oktober 2019 nach der von Strache geplanten Beamten-Dienstrechtsnovelle eine zentrale und unabhängige Bundesdisziplinarbehörde beim Beamtenministerium zuständig sein.

Zentrale Disziplinarbehörde für Bundesbeamte
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Diese Bundesbehörde soll so wie die derzeitigen Disziplinarkommissionen in Senaten entscheiden, die sich aus drei Mitgliedern zusammensetzen: Einem hauptberuflich tätigen, rechtskundigen Senatsvorsitzenden sowie zwei nebenberuflich tätigen Mitgliedern, die dienstgeber- bzw. dienstnehmerseitig aus dem jeweiligen Ressort des Beschuldigten kommen.

Ausschreibung gewünscht

Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) ist nicht grundsätzlich gegen diese Änderung, sie übt aber Kritik an Details. So lehnt die GÖD die geplante unbefristete Bestellung des Leiters und der hauptberuflichen Mitglieder ab. Bisher waren alle Mitglieder der Disziplinarkommissionen für die Dauer von fünf Jahren bestellt, und das soll aus der Sicht der GÖD auch so bleiben. Außerdem wünscht sich die GÖD, dass für den Leiter und die hauptberuflichen Mitglieder der Bundesdisziplinarkommission eine Ausschreibung zu erfolgen hat.

Postler lehnen Plan ab

Eine generelle Ablehnung kommt hingegen von der Postgewerkschaft. Sie lehnt die geplante Änderung für die ausgegliederten Unternehmen Post AG, A1 Telekom Austria AG und die ÖBB Postbus GmbH ab. Aus der Sicht der Postgewerkschaft sind die Anforderungen in diesen Unternehmen mit jenen im Öffentlichen Dienst nicht vergleichbar, weil sie voll dem Wettbewerb ausgesetzt seien.

Deutliche Kritik kommt auch von der katholischen Bischofskonferenz und von der evangelischen Kirche. Bisher musste bei einem Verfahren gegen einen Religionslehrer ein Mitglied des Senats Religionslehrperson desselben Bekenntnisses sein. Das soll nun ersatzlos gestrichen werden. Für den Oberkirchenrat der evangelischen Kirchen stellt das eine Beschneidung der Rechte der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften dar, für die es weder eine Notwendigkeit noch einen Anlass gebe.

Auch für die katholische Bischofskonferenz ist es "unumgänglich", dass ein angemessenes Mitwirkungsrecht der Kirchen und Religionsgesellschaften auch weiterhin gewährleistet bleibt.

Kein Einblick in Akten gefordert

Die Parlamentsdirektion fordert eine KlarsteIlung, dass der Beamtenminister bei Verfahren gegen Parlamentsbeamte keinen Einblick in Akten und Unterlagen bekommt, die den Bereich der Gesetzgebung betreffen. Außerdem regt das Parlament eine generelle "Opt-in-Möglichkeit" für Disziplinarangelegenheiten von Bundesbediensteten an, jedenfalls aber von Bediensteten der Parlamentsdirektion.

Das Verteidigungsministerium fordert, für Berufssoldaten in der Bundesdisziplinarbehörde eigene Disziplinarsenate einzurichten. Das Beamtenministerium erwartet sich durch die Neuregelung eine Vereinheitlichung der Spruchpraxis in den Disziplinarverfahren sowie eine Verbesserung der Entscheidungen und dadurch eine Erhöhung der Rechtssicherheit. (APA, 18.4.2019)