Wien – Die Österreicher fallen heuer um zwei Feiertage um, weil diese auf einen Sonntag fallen. Es sind dies der 6. Jänner und der 8. Dezember. Außerdem ist der 26. Oktober ein Samstag und damit für viele Beschäftigten auch kein zusätzlicher freier Tag. Darauf hat am Karfreitag Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl aufmerksam gemacht und einen Ausgleich für diese verfallenden Feiertage verlangt. Sie fordert "einen Ausgleich für verfallende Feiertage". Denn: "Österreichs ArbeitnehmerInnen arbeiten im internationalen Vergleich ohnehin schon viel", so die AK-Präsidentin.

Wie genau das funktionieren soll, erklärt die Arbeiterkammer auf STANDARD-Anfrage so: Statt des Feiertages am Sonntag sollen sich Arbeitnehmer einen anderen Tag freinehmen können. Insgesamt müsse es auf dem einen oder anderen Weg zu einer Arbeitszeitverkürzung kommen, eine Möglichkeit wäre auch eine sechste Urlaubswoche für alle. Die Forderung richte sich an keine konkrete Stelle, heißt es bei der AK. Erst müsse man die Möglichkeiten auf kollektivvertraglicher Ebene ausloten. "Es muss einfach einen Ausgleich geben."

In Österreich gibt es 13 gesetzliche Feiertage.
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Nur mehr 13 Feiertage

Die gesetzlichen Feiertage sind in Österreich im Arbeitsruhegesetz aufgezählt – seit der Streichung des Karfreitags für Angehörige der evangelischen Kirchen AB und HB, der Altkatholischen Kirche und der Evangelisch-methodistischen Kirche gibt es 13 gesetzliche Feiertage für alle Arbeitnehmer.

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1. Jänner (Neujahr), 6. Jänner (Heilige Drei Könige), Ostermontag, 1. Mai (Staatsfeiertag), Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, 15. August (Mariä Himmelfahrt), 26. Oktober (Nationalfeiertag), 1. November (Allerheiligen), 8. Dezember (Mariä Empfängnis), 25. Dezember (Weihnachten), 26. Dezember (Stephanstag) sind im Paragraf 7 des Arbeitsruhegesetzes als Feiertage aufgezählt. Die Landesfeiertage zu Ehren der jeweiligen Landespatrone sind keine gesetzlichen Feiertage: An diesen haben nur die Schüler frei und teilweise Ämter und Behörden geschlossen.

24 Stunden Ruhezeit

An Feiertagen haben Arbeitnehmer laut dem Gesetz "Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden, die frühestens um 00 Uhr und spätestens um 6 Uhr des Feiertages beginnen" muss. Der Arbeitnehmer behält an Feiertagen seinen Anspruch auf Entgelt für die ausgefallene Arbeit, der Monatslohn wird nicht gekürzt. Arbeitnehmer, die an Feiertagen arbeiten müssen, haben zusätzlich Anspruch für jede geleistete Arbeitsstunde in Höhe des normalen Stundensatzes oder Zeitausgleich. Darüber hinausgehende Feiertagszuschläge sind in den Kollektivverträgen beziehungsweise Arbeitsverträgen vereinbart.

Arbeitnehmer dürfen an Feiertagen nur beschäftigt werden, wenn dies ausdrücklich erlaubt ist – entweder durch einen Kollektivvertrag, per Verordnung eines Ministers oder Landeshauptmannes (zum Beispiel in Fremdenverkehrsgebieten) oder in den "Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe" im Arbeitsruhegesetz. Das sind zum Beispiel Bewachung oder Wartung von Betriebsanlagen, Bewachung von Tieren, Brandschutz und alle Arbeiten rund um die Betreuung von Feiertags-Werktätigen beziehungsweise Heim- oder Internatsinsassen – von der gesundheitlichen Betreuung bis zur Beförderung.

Schönborn will Karfreitagsdebatte sinnvoll nützen

Kardinal Christoph Schönborn hat am Karfreitag jedenfalls appelliert, die Karfreitagsdebatte sinnvoll zu nützen. "Wenn die heftige Debatte um den Karfreitag auch ein Gutes hat, dann wohl dies, dass sie hoffentlich dazu beiträgt, über den tieferen Sinn des Karfreitags wieder stärker nachzudenken", sagte Schönborn in einem Audiobeitrag auf der Website der katholischen Kirche in Österreich.

Der Tod Jesu am Kreuz sei tatsächlich der Moment, "von dem wir glauben, dass er die Erlösung der Menschheit ist". Wenn Jesus am Kreuz gebetet hat, "Vater vergib ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun", dann habe er das nicht nur für die getan, die ihn kreuzigten, sondern Jesus habe damit für alle Menschen die Vergebung erbeten, betont der Kardinal laut Kathpress.

Auch der evangelische Bischof Michael Bünker hat sich in einem Audiobeitrag auf www.katholisch.at zum Karfreitag geäußert. Der Karfreitag wolle auch den Blick öffnen für jene Menschen, die heute unter Ungerechtigkeit leiden, die schweres Leiden zu tragen haben und die von Krieg und Gewalt bedroht sind, so Bünker: "Wir sollen das Leiden nicht wegschieben und übersehen, wir sollen es auch nicht selbst vergrößern, sondern wir sollen alles tun, was möglich ist, um es zu verhindern."

Kirchen protestierten gegen Feiertags-Streichung

Die von der Streichung des Feiertags betroffenen Kirchen haben am Karfreitag gemeinsam ein Zeichen gegen die neue Regelung gesetzt. Vertreter der Evangelischen Kirchen A.B. und H.B. sowie der Methodisten und Altkatholiken trafen sich in der Wiener Innenstadt, um ihren Unmut darüber auszudrücken und auf die Bedeutung des Feiertags aufmerksam zu machen.

Proteste in der Wiener Innenstadt.
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Im Anschluss an den Vormittags-Gottesdienst versammelten sich Vertreter aus 30 evangelischen und altkatholischen Pfarrgemeinden vor der Lutherischen und Reformierten Stadtkirche in der Dorotheergasse. In Ansprachen erinnerten Vertreter der Kirchen an die Bedeutung des Karfreitags und übten Kritik an der Bundesregierung. "Die diskriminierende Haltung, die diese Regierung gegenüber Minderheiten in unserer Gesellschaft zeigt, macht es dringend notwendig, ein Zeichen zu setzen", sagte Superintendentialkuratorin Petra Mandl.

Die Abschaffung des Feiertags und die Aussage von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), wonach 96 Prozent der Bevölkerung davon nicht betroffen seien, womit er die evangelische Kirche als "quasi vernachlässigbare Minderheit" dargestellt habe, habe für Empörung in der Gemeinschaft gesorgt, bekräftigte Mandl.

Die neue Regelung erwecke den Eindruck, dass Religion und Glaube ins Private abgedrängt werden sollen, kritisierte der Wiener Superintendent der Evangelischen Kirche, Matthias Geist, im Gespräch mit der APA. "Jede Minderheit sollte doch das Recht in einer offenen Gesellschaft zugestanden bekommen, dass wir unseren Glauben auch öffentlich leben und einen Feiertag in Anspruch nehmen können."

Appell, Regelung zu überdenken

Er appellierte an die Bundesregierung, die Regelung zu überdenken: "Meine Erwartung ist, dass der Karfreitag doch ein Feiertag für alle Österreicherinnen und Österreicher wird", sagte Geist. Die evangelische Kirche hat bereits angekündigt, bis Mitte Mai eine Verfassungsklage auszuarbeiten.

Auch in anderen Bundesländern kam es am Freitag zu Protestaktionen: Die evangelischen Pfarrgemeinden in Bludenz, Feldkirch, Dornbirn und Bregenz etwa lassen um 15.00 Uhr die Kirchenglocken zu einem Mahnläuten erklingen. Die evangelische Pfarrgemeinde in Bregenz ließ am Donnerstag sogar eine Todesanzeige in den "Vorarlberger Nachrichten" schalten. "Wir gedenken des Todes von Jesus von Nazareth", heißt es darin. (APA, red, Video: Laura Fleischmann, Ayham Yossef, 19.4.2019)