In Wien ist inzwischen die sechste E-Scooter-Sharing-Firma tätig. Das merkt man unter anderem daran, dass man in der Fußgängerzone oder auf dem Gehsteig einen scharfen Luftzug spürt, wenn so ein Scooter-Nutzer an einem vorbeibraust. Doch jetzt kann man als Fußgänger den flotten Scootern nachrufen: "Warts nur, nächste Woche beschließt der österreichische Nationalrat neue Bestimmungen für E-Scooter! Dann unterliegen die den gleichen Regelungen wie Fahrräder!"

Wenn dann ein Scooter über die Schulter "Kusch, Hatscherter!" zurückruft, kann man zunächst mit milder, aber fester Betonung näher erläutern: "Das heißt, dass Radwege benutzt werden müssen und Gehwege in der Regel tabu sind!" Im Sinne eines gedeihlichen Zusammenlebens wäre noch hinzuzufügen: "Allerdings können die zuständigen Behörden einzelne Gehsteige für Klein- und Miniroller mit maximal 600 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h per Verordnung freigeben. Bewegen dürfen sie sich dort jedoch nur in Schrittgeschwindigkeit."

Die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit wird sicher die Polizei kontrollieren, ebenso wie das Verbot, ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren, sowie das Alkohollimit von 0,8 Promille. Die natürliche Hackordnung auf unseren Straßen – Autofahrer schlägt Radfahrer schlägt Fußgänger – wird dadurch um die Variante E-Scooter bereichert. (Hans Rauscher, 23.4.2019)