Klagenfurt – Ein 44-jähriger Kärntner ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Kinderpornografie, versuchter Nötigung und Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses verurteilt worden. Der Mann fasste 3,5 Jahre Haft aus, der Schöffensenat ordnete zudem die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Taten, die Staatsanwältin Tina Frimmel-Hesse dem Mann zur Last legte, liegen lange zurück. In den Jahren 2009 bis 2011 hatte der Mann Kinderpornos von seiner Nichte und einer ihrer Freundinnen angefertigt – zu diesem Punkt war er auch geständig. Nicht geständig war er zu noch schwereren Vorwürfen. So hatte er laut Anklage die beiden Mädchen auch schwer sexuell missbraucht und ihnen gedroht, sollten diese von seinen Taten erzählen.

Zwei Gutachten

Aufgeflogen war die Causa durch Ermittlungen in einem anderen Fall: Dort tauchten die Kinderpornos auf, die der Angeklagte angefertigt und verbreitet hatte. Als die Ermittler der Frage nachgingen, wer die Mädchen auf den Fotos waren, führte die Spur nach Kärnten, wo die beiden Mädchen auch aussagten und den Mann schwer beschuldigten. Der 44-Jährige ist übrigens kein Unbekannter für die Gerichte: Zum Zeitpunkt, als er die Fotos anfertigte, hatte er bereits drei einschlägige Vorstrafen – eine wegen Kinderpornografie, weshalb er schon damals siebeneinhalb Monate Haft ausgefasst hatte. Nach Verbüßung dieser Strafe wurde er vor einigen Jahren wegen pornografischer Darstellung Minderjähriger zu zwölf Monaten Haft verurteilt.

Am Mittwoch stand die Erörterung von gleich zwei Gutachten an. Der Angeklagte hatte nämlich angegeben, dass er 2011 aus medizinischen Gründen gar nicht in der Lage gewesen sei, sexuelle Handlungen vorzunehmen und deshalb der Missbrauch der Mädchen gar nicht möglich gewesen sei. Der medizinische Sachverständige Wolfgang Tributsch konnte das aber nicht bestätigen. "Ich hatte Schmerzen und deshalb auch kein Lustempfinden", rechtfertigte sich der Angeklagte. "Aber zu diesem Zeitpunkt haben Sie trotzdem Kinderpornos angesehen. Warum? Zu wissenschaftlichen Zwecken?", fragte Richterin Sabine Roßmann, die dem Schöffensenat vorsaß. "Ich weiß es nicht, das war eine Dummheit", antwortete der 44-Jährige.

Einweisung in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher

Der zweite Gutachter, Wolfgang Wagner, attestierte dem Angeklagten neben Pädophilie auch Persönlichkeitszüge, mit denen die "Missachtung sozialer Regeln und Normen" und eine "verminderte Rücksichtnahme auf Bedürfnisse anderer Menschen" einhergehen würden. Weiters wurden schizoide, narzisstische, zwanghafte Züge festgestellt, so der Gutachter, es bestehe ein höheres Risiko, dass der 44-Jährige auch in Zukunft "pädosexuelle Delikte" begehe, auch Taten mit schweren Folgen seien möglich. Ohne Behandlung sei jedenfalls von einem hohen Rückfallrisiko auszugehen. Staatsanwältin Frimmel-Hesse stellte nach diesen Erörterungen den Antrag auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Nach etwa halbstündiger Beratung kam der Schöffensenat diesem Antrag auch nach. Richterin Roßmann verwies in ihrer Urteilsbegründung auf die Aussagen der beiden Mädchen, die die Vorfälle geschildert hätten – kleinen Widersprüchlichkeiten in ihren Aussagen sei keine große Bedeutung zuzumessen: "Die Mädchen waren damals sehr klein, neun, zehn, elf Jahre alt. Dass die Erinnerungen nach so einer Zeit nicht hundertprozentig sind, erleben wir tagtäglich." Die Schilderungen würden auch zu dem passen, was man von dem Angeklagten schon gesehen habe: "Sie haben keine Gelegenheit ausgelassen, sich Kindern eindeutig erotisch zu nähern." Erschwerend war neben den Vorstrafen des Mannes auch das Faktum, dass die Mädchen vom Alter her noch weit von der Mündigkeitsgrenze entfernt waren: "Wir reden hier von Volksschulkindern."

Der Angeklagte erbat drei Tage Bedenkzeit, Staatsanwältin Frimmel-Hesse gab keine Erklärung ab. (APA, 24.4.2019)