Wien – Der Nationalrat hat sich zum Ende seiner Plenarsitzung am Mittwoch dem Gold Plating, der Übererfüllung von EU-Vorgaben, gesetzlich gewidmet. Rund 50 Bestimmungen fallen weg; beschlossen wurde dies mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und Neos. Für Sachverständige und Dolmetscher wurden Erleichterungen verabschiedet.

Die im Anti-Gold-Plating-Gesetz verabschiedeten Änderungen im Bereich von Mitteilungs-, Melde-, Zulassungs- und Prüfpflichten betreffen etwa das Unternehmensgesetzbuch, das Bankwesen-, Börse-, Bilanzbuchhaltungs- oder auch das Abfallwirtschaftsgesetz. Im Herbst sollen weitere Regelungen auf den Prüfstand gestellt werden.

Digitale Archivalien

Mit einem weiteren (einstimmigen) Beschluss wurde geregelt, dass Sachverständige und Dolmetscher künftig von den Sicherheitskontrollen beim Betreten von Gerichtsgebäuden ausgenommen werden. Neu ist für diese Personengruppe auch die Verpflichtung, Gutachten und Übersetzungen im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs einzubringen.

Geändert wurde schlussendlich der Anwendungsbereich des sogenannten Anerbenrechts, also die Vererbung eines landwirtschaftlichen Anwesens an einen einzigen Erben. Reine Forstwirtschaften waren von diesem bisher nicht erfasst, es drohte die Zerschlagung dieser Betriebe durch die Erbfolge.

Einstimmig beschlossen wurde auch ein Entschließungsantrag der Neos, der sich für eine gesetzliche Regelung zur Bewahrung digitaler Archivalien der obersten Bundesorgane ausspricht.

Die Plenarwoche geht morgen, Donnerstag, weiter. Beschlossen wird unter anderem die Rückkehr zur Sozialhilfe und damit das Ende der bedarfsorientierten Mindestsicherung. (APA, 24.4.2019)