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Am 2. November 2020 soll der 20-jährige K. F. in Wien vier Menschen bei einem Anschlag erschossen haben. Bereits am 25. April 2019 war er mit einer Terroranklage vor Gericht.

Foto: Reuters/Leonhard Foeger

Der mutmaßliche Attentäter von Wien, K. F., der am Montagabend in der Wiener Innenstadt nach bisherigem Wissensstand vier Zivilistinnen und Zivilisten getötet hat, war schon im April 2019 vor Gericht. Damals musste er sich für seine Mitgliedschaft beim "Islamischen Staat" verantworten und wurde zu 22 Monaten unbedingt verurteilt. DER STANDARD war damals vor Gericht und hat von dem Prozess berichtet. Wir haben ihn aus dem Archiv geholt, und Sie können den Text hier nachlesen.

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Wien – Zweitangeklagter Burak K. hatte versprochen, "mein Leben und Blut für die Religion zu geben", Erstangeklagter K. F. hatte es sogar bereits in ein "Safehouse" der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) in einer türkischen Grenzstadt zu Syrien geschafft. Wobei: "Das Safehouse war ein Rattenloch. Keine Dusche, keine Toilette, kein Fließwasser", merkt F.s Verteidiger Nikolaus Rast vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Andreas Hautz an. Den beiden Angeklagten, 18 und 20 Jahre alt, drohen wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation und einer terroristischen Vereinigung zwischen einem und zehn Jahre Haft.

F. und K. sind in Wien geboren und Österreicher. Benachteiligt fühlte sich keiner von ihnen, sagen sie aus. Mitten in der Pubertät begannen sie sich mit dem Islam zu beschäftigen. Ende 2016 geriet F. in die falsche Moschee, wie er heute meint. 2018 nahmen seine schulischen Probleme zu, daheim gab es immer öfter Streit mit der Mutter. "Ich wollte weg von zu Hause", erzählt er dem Vorsitzenden. "Und was haben Sie sich vom IS erwartet?", will Hautz wissen. "Ich habe mir ein besseres Leben erwartet. Eine eigene Wohnung, eigenes Einkommen."

Keine Visa für Afghanistan

Das hatte er durch einen Ferialjob im Sommer 2018 bereits. Das Geld investierte er dann in ein Flugticket nach Kabul, wo das Duo von IS-Kontakten in Empfang genommen werden sollte. Allein: Erst nach dem Ticketkauf erkannten die Unbescholtenen, dass für die Reise nach Afghanistan ein Visum benötigt wird.

Am 1. September machte sich F. dann alleine auf den Weg nach Syrien. Nach zwei Tagen nahmen ihn trotz Safehouse türkische Polizisten fest, vier Monate saß er dort in Haft. Auf Nachfrage des Vorsitzenden gestehen er und sein Mitangeklagter ein, dass sie auch bereit gewesen seien, für den IS zu kämpfen. Für K., den Älteren, hatte der Märtyrertod durchaus seinen Reiz. Ein Umstand, den sein Verteidiger Rudolf Mayer herausstreicht, als er für eine teilbedingte Strafe plädiert.

Alternative Shaolinmönche?

"Wie kann ich die Ideologie eines Selbstmordattentäters ändern? Durch hohe Strafen nicht. Man muss die Gesinnung ändern", ist Mayer überzeugt. Wie auch davon, dass beide Angeklagten den Idealen des IS mittlerweile abgeschworen hätten. Sein Kollege Rast wiederum gibt sich sicher: "Hätten die beiden keine Moschee, sondern eine Kung-Fu-Schule besucht, wären sie nach Tibet gefahren und Shaolinmönche geworden" – was ungewöhnlich wäre, da sich das Shaolinkloster in einer chinesischen Kernprovinz befindet.

Hautz stellt in seiner Begründung, warum der Senat nicht rechtskräftig beide Angeklagten zu 22 Monaten unbedingt verurteilt, klar: "Wir weigern uns entschieden, den IS oder auch den Nationalsozialismus in die Nähe anderer Jugendkulturen zu stellen. Es geht dem IS darum, Ungläubige auszurotten." (Michael Möseneder, 25.4.2019)