Gustav Kuhn muss sich vorerst gefallen lassen, mit überführten Abschreibern verglichen zu werden.

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Innsbruck – Gustav Kuhn muss sich vorerst gefallen lassen, mit Prominenten verglichen zu werden, die beim Abschreiben wissenschaftlicher Arbeiten erwischt wurden. Genau das tat der Tiroler Blogger Markus Wilhelm auf seiner Homepage, indem er Kuhns Bild neben dem von Karl-Theodor zu Guttenberg und Annette Schavan, denen ihre akademischen Titel wegen Plagiierens aberkannt wurden, mit der Bemerkung "Willkommen im Club" veröffentlichte. Hintergrund waren Vorwürfe gegen Kuhn, seine Dissertation abgeschrieben zu haben.

Doktortitel redlich, Vergleich aber zulässig

Zwar entschied die Universität Salzburg nach Prüfung dieser Vorwürfe, dass dem Beschuldigten der Doktortitel nicht abzuerkennen sei. Sie stellte allerdings auch fest, dass die Arbeit "handwerkliche Fehler" hinsichtlich des Zitierens aufweise. Daher entschied das Landesgericht in Innsbruck nun in erster Instanz, dass sich Kuhn diesen Vergleich als Person des öffentlichen Lebens gefallen lassen müsse. Seine Klage gegen Wilhelm, in der er unter anderem eine Entschädigung in der Höhe von 15.000 Euro verlangte, wurde abgewiesen.

Seit Wilhelm im Frühjahr 2018 erste Vorwürfe wegen sexueller Belästigung und Machtmissbrauchs gegen Kuhn in dessen Funktion als Intendant der Erler Festspiele veröffentlicht hat, läuft ein heftiger Rechtsstreit. Kuhns Mäzen Hans Peter Haselsteiner und er selbst haben zahlreiche Klagen gegen den Blogger sowie gegen eine der Frauen, die die Vorwürfe erheben, angestrengt. Zwar bestreitet Kuhn sämtliche Anschuldigungen, stellte aber im Sommer 2018 bis zur Klärung der Vorwürfe seine Funktion als künstlerischer Leiter in Erl ruhend. (ars, 26.4.2019)