Conchita beim Opernball. "Krone"-Postler Jeannée habe mit seiner Wortwahl die Menschenwürde der Künstlerin verletzt, befand der Presserat.

Foto: APA/HELMUT FOHRINGER

Wien – Der Presserat hat den "Kronen Zeitung"-Kolumnisten Michael Jeannée verurteilt, weil er die Sängerin Conchita alias Tom Neuwirth als "verhaltensgestört" und "krank" bezeichnete. Anlass war der Auftritt Conchitas beim Opernball in weißen Kleid und mit Glatze. Jeannée habe mit seiner Wortwahl die Menschenwürde der Künstlerin verletzt, befand der Senat 1 des Presserats.

Da es sich bei der Kolumne "Post von Jeannée" um einen Kommentar handelt, sei die Meinungsfreiheit besonders weit auszulegen, räumte der Senat ein. "Äußerungen, die die Menschenwürde unmittelbar verletzen, können jedoch auch in einem Kommentar nicht mit der Presse- und Meinungsfreiheit gerechtfertigt werden." Und die Begriffe "verhaltensgestört" und "krank" seien geeignet, in die Menschenwürde einzugreifen.

"Die Kritik des Autors am öffentlichen Auftritt der Künstlerin am Opernball hätte auch ohne die persönlichkeitsverletzenden Begriffe geäußert werden können." Conchita sei zwar eine Person öffentlichen Interesses, aber auch in der Öffentlichkeit stehende Personen müssten "grobe und menschenverachtende Charakterisierungen" nicht hinnehmen.

Mehrere Leser hatten sich beim Presserat über Jeannées Text vom 2. März beschwert. Die "Krone" wurde aufgefordert, die Entscheidung freiwillig zu veröffentlichen. Sie erkennt die Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats allerdings nicht an. (APA, 26.4.2019)