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"Vom Neonazi zum Sportminister – eine typisch österreichische Karriere", textete das Satire-Duo Maschek zu FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache.

Foto: Reuters / Foeger

Wien – Die Chancen auf Erfolg stünden laut Medienanwältinnen vor Gericht ohnehin schlecht, und so sieht FPÖ-Chef und Vizekanzler Heinz-Christian Strache von einer Klage gegen den ORF und Maschek ab. Das Satireduo hatte – wie berichtet – vor drei Wochen in einem Beitrag für "Willkommen Österreich" über ein Sportinterview von ORF-Kommentator Ernst Hausleitner mit Vizekanzler Strache und Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) unter anderem getextet: "Vom Neonazi zum Sportminister – eine typisch österreichische Karriere".

Laut Auskunft von Straches Pressesprecher plant der Vizekanzler keine rechtlichen Schritte. Das dürfte auch für den FPÖ-Klub gelten, eine offizielle Bestätigung steht aber noch aus. Lukas Brucker, Pressesprecher des FPÖ-Klubs, reagierte auch nach mehrmaligen Anfragen des STANDARD nicht.

Vom Piep übertönt

Der ORF strahlte die Maschek-Passage über Straches Werdegang zwar aus, entfernte das Video aber aus seiner TVThek, um es später mit einem Pieps und ohne "rechtlich problematische Passage", so der ORF, wieder online zu stellen. Der ORF erklärt das Verschwinden offiziell so: "Der sendungsverantwortliche Unterhaltungsredakteur hat es verabsäumt, die Passage vorab rechtlich prüfen zu lassen."

Maschek

Peter Hörmanseder von Maschek schrieb daraufhin auf Twitter: "Ich persönlich finde meine im Maschek-Kontext getätigte Aussage 'Vom Neonazi zum Sportminister, eine typische österreichische Karriere' nach wie vor dem Tatsachensubstrat entsprechend angebracht. Wir erfinden zwar unsere Geschichten, aber die Geschichten finden auch uns." Er würde das Risiko einer Klage zwar eingehen, der ORF dürfe aber eine andere juristische Einschätzung haben.

Für zwei vom STANDARD befragte Medienanwältinnen ist die Sache juristisch klar: Obwohl Strache nie nach dem Verbotsgesetz verurteilt wurde, dürfe man ihn als Ex-Neonazi bezeichnen, wenn es dafür Belege gebe – der STANDARD berichtete. "Es ist rechtlich zulässig, Strache als Ex-Neonazi zu bezeichnen. Dafür gibt es ausreichend Tatsachensubstrat, wenn man sich seine Vergangenheit in dem Milieu ansieht", sagt etwa die Medienanwältin Maria Windhager. Das "Tatsachensubstrat" ist eine Reihe gut belegter Kontakte Straches in die rechtsradikale und neonazistische Szene Österreichs in den 1980er-Jahren.

Und Margot Rest von der Kanzlei Ruggenthaler, Rest und Borsky sagt, dass es legitim sei, "wenn hinreichend andere Nachweise erbracht werden können, die eine neonazistische Gesinnung oder Tätigkeit in der Vergangenheit belegen". Sie verweist auch auf die Satire und die Freiheit der Kunst: "Im Lichte der herrschenden Judikatur würde ich meinen, dass die Maschek-Behauptung – obzwar zweifelsohne massiv ehrenrührig und kreditschädigend für den Vizekanzler – unter Berufung auf die Freiheit der Kunst zulässig sein müsste."

Update um 12:30 Uhr

Peter Hörmanseder von Maschek kommentiert den Artikel auf Twitter: "Ich sehe mich theoretisch bestätigt, dass nicht ich der bin, der sich auf dünnes Eis gewagt hatte. Mit lieben Grüßen an @HCStracheFP und @wrabetz ."

(omark, 30.4.2019)