Wien – Viele kleinere Details wurden in den vergangenen Tagen bereits gestreut, ein paar Überraschungen enthalten die türkis-blauen Steuerpläne, die am Dienstag offiziell vorgestellt wurden, dann aber doch.

Zunächst: Jene Maßnahme, die die meisten Menschen betrifft und interessiert, nämlich die Senkung der Lohn- und Einkommensteuersätze, erfolgt nicht in einem Schritt, sondern in zwei in den Jahren 2021 und 2022. Zunächst wird nur der Eingangssteuersatz von 25 auf 20 Prozent gesenkt. Für Raucher und Spieler gibt es schlechte Nachrichten: Die Tabakabgabe steigt, mehr Geld will sich Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) auch beim Glücksspiel holen.

Hartwig Löger, Sebastian Kurz, Heinz-Christian Strache und Hubert Fuchs wollen die Steuerreform unter die Leute bringen.
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Aber der Reihe nach. Was tritt nun wann in Kraft, wie viel bringt es den Bürgern, und mit welchem Volumen schlägt sich das im Staatshaushalt nieder?

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Das kommt im Jahr 2020

Sozialversicherung: Bereits Anfang des kommenden Jahres tritt eine Entlastung bei den Krankenversicherungsbeiträgen in Kraft. Den Versicherten wird ein "Sozialversicherungsbonus" beim Gehalt beziehungsweise bei der Pension gewährt. Profitieren sollen vor allem kleinere Einkommen. Die Höhe hängt vom Einkommen ab.

Zwischen der Geringfügigkeitsgrenze (aktuell knapp 450 Euro) und einem Bruttomonatsgehalt von 1.350 Euro steigt der Bonus an und liegt dann bei maximal 350 Euro im Jahr. Danach sinkt er wieder, wer mehr als 2.201 Euro verdient, bekommt keinen SV-Bonus mehr. Bei den Pensionisten gibt es leicht abweichende Grenzen. Hier steigt der Bonus bis zu einer Pension von 1.201 Euro und beträgt dann maximal 265 Euro pro Jahr. Danach sinkt er wieder und liegt bei Pensionen über 2.101 Euro bei null. Da der Bund den Krankenkassen diesen Einnahmenentfall ersetzt, schlägt das im Bundeshaushalt mit 900 Millionen Euro zu Buche.

Ökologisierung: Kleine Brötchen werden in Sachen Ökologisierung des Steuersystems gebacken, wobei das Finanzressort hier aber noch immer keine genauen Details veröffentlicht. Bei der Normverbrauchsabgabe, die beim Kauf von Fahrzeugen anfällt, soll ebenso eine CO2-Komponente eingeführt werden wie bei der motorbezogenen Versicherungssteuer. Mit anderen Worten: Fahrzeuge, die mehr CO2 ausstoßen, sollen höher besteuert werden, umweltschonendere niedriger.

Autos, die mehr CO2 ausstoßen, sollen zwar stärker besteuert werden. Insgesamt ist das Kapitel Ökologisierung aber nur ein Randthema bei der Steuerreform.
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Geplant sind zudem ein Vorsteuerabzug für Elektrofahrräder, die Abschaffung der Eigenstromsteuer für Betreiber von Photovoltaikanlagen sowie eine steuerliche Begünstigung von Biogas, Wasserstoff und Flüssigerdgas. Ebenfalls unter "Ökologisierung" läuft die Einführung eines begünstigten Umsatzsteuersatzes für elektronische Zeitungen und Bücher. All diese Maßnahmen bringen aber lediglich 55 Millionen Euro an Entlastung.

Abschreibung: Deutlich mehr Geld wird mit einer vermeintlich kleinen Maßnahme bewegt. Unternehmen können kleinere Anschaffungen derzeit nur im Jahr des Kaufes abschreiben, wenn diese nicht mehr als 400 Euro kosten. Ab 2020 steigt die Grenze für diese geringwertigen Wirtschaftsgüter auf 800 Euro, im Jahr darauf dann auf 1.000 Euro. Da die Betriebe damit deutlich mehr abschreiben können, entgehen dem Fiskus 300 Millionen Euro.

Umsatzsteuer: Bereits angekündigt war, dass Kleinunternehmen künftig erst ab 35.000 Euro (statt 30.000) Umsatzsteuer in Rechnung stellen müssen. Durch neue Pauschalierungsmöglichkeiten sollen bis zu 400.000 Steuererklärungen wegfallen. Diese Maßnahmen kosten 75 Millionen.

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Das kommt im Jahr 2021

Tarifsenkung I: In einem ersten Schritt wird der Eingangssteuersatz von 25 auf 20 Prozent gesenkt. Dieser Satz fällt für Einkommen zwischen 11.001 und 18.000 Euro an. Alles andere bleibt vorerst unverändert. Unter 11.000 Euro Jahresbemessungsgrundlage fällt also keine Einkommensteuer an, die Steuersätze in den höheren Einkommensgruppen bleiben ebenfalls. Warum nicht auch gleich die nächsthöheren Steuerstufen gesenkt werden, erklären Verhandler damit, dass ansonsten das Nulldefizit in diesem Jahr nicht zu halten gewesen wäre.

Werbungskostenpauschale: Ebenfalls 2021 in Kraft treten wird die Erhöhung der Werbungskostenpauschale von 132 auf 300 Euro, die immerhin mit 140 Millionen Euro zu Buche schlägt.

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Das kommt im Jahr 2022

Tarifsenkung II: Im – sofern alles planmäßig läuft – Wahljahr 2022 treten dann die nächsten Entlastungen in Kraft. Der zweite Einkommensteuersatz (zwischen 18.001 und 31.000 Euro) sinkt von 35 auf 30 Prozent, der dritte (zwischen 31.001 und 60.000 Euro) von 42 auf 40 Prozent. Dann wirkt die Tarifsenkung also voll. Bei einem Monatsbezug von 3.000 Euro brutto ergibt das eine Entlastung von knapp 1.000 Euro. Bei Gutverdienern ist eine maximale Entlastung von 1.661 Euro im Jahr möglich, bei Pensionisten sind es höchstens 1.580 Euro. Die Unterschiede gehen auf unterschiedliche Bemessungsgrundlagen zurück. Insgesamt beziffert das Finanzministerium die Kosten der zweistufigen Tarifsenkung im Jahr 2022 mit 3,9 Milliarden Euro.

KöSt-Senkung: Für Unternehmen gibt es in diesem Jahr die erste Senkung der Körperschaftsteuer (von 25 auf 23 Prozent). Das kostet den Staat 800 Millionen Euro. Gerungen wurde hier vor allem um die Ausgestaltung. Im Gespräch war auch, einen begünstigten Steuersatz für reinvestierte Gewinne einzuführen. Das würde, so die Argumentation der Industrie, einen stärkeren Investitionsanreiz schaffen.

Im Finanzministerium hielt man den Vorschlag aber für extrem bürokratisch, weil es kaum möglich gewesen wäre, die behaupteten Investitionen zu überprüfen. Außerdem wollte man, wie es heißt, nur Investitionen in Österreich fördern, was aber auf europarechtliche Bedenken gestoßen sei.

Bagatellsteuern: Sogenannte Bagatellsteuern wie die Schaumweinsteuer sollen abgeschafft werden. Kostenpunkt: 20 Millionen Euro.

Höherer Gewinnfreibetrag: Um weitere 100 Millionen Euro werden die Unternehmen durch die Anhebung des Gewinnfreibetrags von 30.000 auf 100.000 Euro entlastet, größere Teile des Gewinns bleiben also steuerfrei. Ebenfalls 100 Millionen Euro sind für die Mitarbeitererfolgsbeteiligung veranschlagt. Maximal zehn Prozent des Unternehmensgewinns (bis zu 3.000 Euro pro Arbeitnehmer) können demnach steuerfrei an Mitarbeiter ausgeschüttet werden.

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Das kommt im Jahr 2023

Die volle KöSt-Senkung kommt dann erst 2023, also bereits in der nächsten Legislaturperiode, zum Tragen. Dann sinkt der Steuersatz von 23 auf 21 Prozent, was den Staat weitere 800 Millionen Euro kostet.

Ebenfalls erst in der nächsten Periode in Kraft treten soll ein Mechanismus zur Abschaffung der kalten Progression. Künftig sollen also die Steuerstufen laufend an die Inflation angepasst werden, wodurch sich quasi jährlich eine kleine Steuerreform automatisch ergäbe.

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Die Gegenfinanzierung

Sparen: Da das Volumen der mehrteiligen Steuerreform nun größer ausfällt als ursprünglich verkündet, fehlen der Regierung, wie berichtet, noch zwei Milliarden Euro an Gegenfinanzierung. Eine Milliarde will sich Finanzminister Löger im Rahmen der nächsten Budgetverhandlungen von den einzelnen Ministern holen. Weitere 500 Millionen sollen im Lauf der Legislaturperiode folgen. Es geht dabei, wie berichtet, unter anderem um Staatsbeteiligungen oder den Insolvenzentgeltfonds, der auf Rücklagen von 600 Millionen Euro sitzt.

Fast keine neuen Steuern: Zum Teil weicht die Regierung aber auch von ihrer Linie "keine neuen Steuern" ab. Die Tabaksteuer soll binnen drei Jahren Mehreinnahmen von 120 Millionen Euro bringen, obwohl das Finanzministerium erst vor wenigen Wochen noch verkündet hatte, dass man künftig auf eine Valorisierung dieser Steuer verzichten werde.

Ausdämpfen zahlt sich künftig noch mehr aus. Die Tabaksteuer wird "valorisiert", mit anderen Worten: Sie steigt.
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Auch beim Glücksspiel will sich Löger 50 Millionen zusätzlich holen, Näheres ist hier aber noch nicht bekannt. Bereits im Jänner wurde angekündigt, dass man 200 Millionen Euro über ein Digitalsteuerpaket einnehmen will. Kleinere Beträge sind noch unter dem Titel "Schließen von Steuerschlupflöchern" eingeplant.

Unterm Strich habe man dieses Mal aber deutlich weniger über Steuern gegenfinanziert, als das unter früheren Regierungen der Fall gewesen sei, rechnet das Finanzministerium vor.

Inklusive Familienbonus wird die Gesamtentlastung im Jahr 2022 mit 8,3 Milliarden Euro beziffert, die Gegenfinanzierung mache lediglich 800 Millionen Euro aus. (Günther Oswald, 30.4.2019)