Linz – Das Urteil gegen einen oberösterreichischen Polizisten, der betrunken Kollegen beleidigt und bedroht haben soll, wird nicht rechtskräftig. Der Mann hatte am Mittwoch im Landesgericht Linz sieben Monate bedingt und eine unbedingte Geldstrafe von 120 Tagsätzen a 50 Euro ausgefasst. Er kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an, die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel, teilte das Gericht mit.

Der 55-Jährige hatte es am 19. Oktober vergangenen Jahres mit zwei Kollegen zu tun bekommen. Die Uniformierten waren gerufen worden, weil ein "offenkundig Alkoholisierter" versucht habe, sein Fahrzeug in Betrieb zu nehmen. Dabei soll er laut Anklage die Beamten an der Identitätsfeststellung zu hindern versucht haben – u.a. mit der Drohung, er werde "zur Puffn" greifen.

Später soll er einen "Deal" vorgeschlagen und den Kollegen gedroht haben, ihnen "eine in die Goschn" zu hauen. Der Angeklagte, der wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt, Amtsmissbrauchs als Bestimmungstäter und gefährlicher Drohung schuldig gesprochen wurde, hatte sein Verhalten vor Gericht zugegeben, bedauert und auf berufliche Probleme, über die er nicht reden könne, geschoben. (APA, 30.4.2019)