Wien – Am Anfang stand eine Fischvergiftung im Kroatien-Urlaub, am Ende lag die 25-jährige Sarah D. erdrosselt neben ihrem Bett in einem Wiener Hotel. Getötet haben soll sie Jennifer Z., über deren Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ein Geschworenengericht unter Vorsitz von Stefan Apostol entscheiden muss.

Angeklagt ist die 31-Jährige nicht, sie ist eine "Betroffene", wie es im Juristendeutsch heißt. Denn der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann ist überzeugt, dass die junge Frau ihre Partnerin unter dem Einfluss einer schizophrenen Psychose umgebracht hat und rechtlich nicht für ihre Taten verantwortlich ist.

Im März 2018 war D. zu Z. in die Wohnung gezogen, ab etwa Mai seien die beiden Frauen ein Paar gewesen, erzählt die Betroffene. Im Juni fuhren sie an die Adria, der Genuss von Fisch und Meeresfrüchten führte bei beiden zu einer akuten Fischvergiftung. Während D. sich medizinisch betreuen ließ, verweigerte Z. Infusionen. "Ich dachte, die Ärzte wollen mich vergiften", erzählt sie vor Gericht.

Frau glaubte, an Syphilis und Pest zu leiden

Ab diesem Zeitpunkt ging es mit dem psychischen Zustand der dreifach wegen Eigentumsdelikten vorbestraften Betroffenen rapide bergab. Sie war überzeugt, schwer krank zu sein, und suchte verschiedene Ärzte auf. Z. bildete sich ein, an Syphilis zu leiden, Herz- und Lungenproblemen, ihrer als Zeugin aussagenden Großmutter berichtete sie, sie habe die Pest.

Auch anderen Personen in ihrem Umfeld vermittelte die Arbeitslose, bald sterben zu müssen. "Sie hat ab Juli oder August immer vom Sterben gesprochen und dass die Pharmaindustrie, die Familie oder Freunde sie vergiften wollen", erinnert sich die Großmutter.

Laut Sachverständigem Hofmann nahm die Krankheit "einen fulminanten Verlauf", am 14. September schaffte es das spätere Opfer, Z. zum Besuch der psychiatrischen Station im AKH zu bewegen. Dort bleiben wollte die 31-Jährige nicht, eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung konnten die Ärzte nicht feststellen. Immerhin besorgte Z. sich aber die verschriebenen Medikamente.

Viertägige Auszeit endete tödlich

Zu diesem Zeitpunkt hatte das Paar schon zwei Nächte in einem Seminarhotel in Wien-Favoriten verbracht, um sich wie in der Vergangenheit gemeinsam eine Auszeit zu gönnen. Auch die dritte Nacht schlief man in der Unterkunft, was dann genau passierte, ist unklar. Die Betroffene sagt heute, sie könne sich nicht mehr an alles erinnern, ihre Aussagen bei der Polizei sind widersprüchlich.

Laut Gerichtsmediziner Christian Reiter steht fest, dass D. eine ungewöhnlich hohe Dosis der Medikamente von Z. im Körper hatte und bei der tödlichen Attacke bewusstlos gewesen sein muss, da auch Abwehrverletzungen fehlen. In einer ihrer früheren Aussagen hatte Z. angegeben, ihrer Partnerin, die sie offenbar ebenfalls als Teil des Pharmakomplotts sah, Tabletten ins Trinkwasser gegeben zu haben.

Irgendwann am Morgen muss die Betroffene das Opfer dann mit dem Gürtel eines Bademantels erdrosselt haben. Experte Reiter räumt in diesem Zusammenhang mit zwei von Film und Fernsehen verbreiteten Irrglauben auf: "Um jemanden zu erdrosseln, müssen Sie die Luftzufuhr mindestens vier Minuten unterbinden, das ist eine lange Zeit. Im Fernsehen wird immer vermittelt, dass ein Opfer nach ein paar Sekunden zusammenbricht." Auch die Bestimmung des Todeszeitpunkts sei viel schwerer, als der Laie sich das vorstelle.

Selbst um Alarmierung der Polizei gebeten

Als sicher gilt, dass Z. einige Zeit mit der Toten, die sie auch noch sorgfältig in eine Decke gehüllt hatte, verbracht hat. Am Vormittag ging sie zur Rezeption und sagte: "Meiner Freundin geht es nicht gut. Sie liegt am Boden und rührt sich nicht." Sie bat auch, die Polizei zu alarmieren, und wartete im Vorraum des Hotelzimmers auf die Exekutive.

Die Geschworenen brauchen angesichts des eindeutigen Gutachtens Hofmanns nicht lange und entscheiden sich einstimmig und rechtskräftig für eine Einweisung. (Michael Möseneder, 2.5.2019)