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Die Mitarbeiter der Bankenaufsicht in der Oesterreichischen Nationalbank haben sich in einem Brief an den Vorstand der Finanzmarktaufsicht, ans OeNB-Direktorium und ans Senior-Managementteam der OeNB gewendet.

Foto: Reuters/LEONHARD FOEGER

Wien – Die Bankenaufsichtsreform, die bereits in einen Gesetzesentwurf gegossen ist, lässt die die von der Übersiedlung in die Finanzmarktaufsicht (FMA) betroffenen Notenbanker nicht ruhen. Die Mitarbeiter der Bankenaufsicht in der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB), die ja per 1. Jänner 2020 in die FMA übersiedeln werden, haben sich nun in einem Brief an den Vorstand der Finanzmarktaufsicht (FMA), ans OeNB-Direktorium und ans Senior-Managementteam der OeNB gewendet. Sie appellieren darin "dringlich", die von ihnen befürchtete "signifikante Verschlechterung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen" der von der Übersiedlung betroffenen rund 175 Mitarbeiter abzuwenden.

Verlust von Know-how

Die Absender des Briefes warnen vor einem "unvermeidlichen Abgang von Fachkräften und Verlust von Know-how" in der Bankenaufsicht; es sei unverständlich, dass durch den "geplanten einseitigen Eingriff die einst vom OeNB-Direktorium umworbenen Fachexperten sorglos zum Abgang gedrängt werden". Der für die Aufsichtsreform erarbeitete Gesetzesentwurf wird es in den Augen der Unterzeichner des Briefs ermöglichen, dass künftig ein einziger FMA-Chef über die Arbeitsverträge entscheiden könne, die Noch- Notenbanker befürchten in dem Zusammenhang, dass damit willkürliche Veränderungen Tür und Tor geöffnet werden könnten. Und, so raten die Unterzeichner des Briefs dessen Empfängern sinngemäß, man solle im Rahmen des Aufsichtsprojekts besser untersuchen, inwiefern die Verträge der FMA-Kollegen attraktiver gestaltet werden könnten. Es gelte, die "wertvolle Reputation" der Bankaufsichtsmitarbeiter zu schützen, so die Notenbanker.

Wie berichtet soll die Bankenaufsicht künftig in der FMA gebündelt werden. Durch die Neuordnung sollen Doppelgleisigkeiten wegfallen. In Kraft treten soll die Reform mit 1. Jänner 2020. Jene bankenaufsichtlichen Funktionen, die bis derzeit noch von der Nationalbank wahrgenommen werden, sollen dann an die FMA übertragen werden. (gra, 3.5.2019)