Wien – Die Stimmzettel sind fertig gedruckt, jetzt können die Gemeinden die Wahlkarten für die EU-Wahl versenden. Eine Wahlkarte brauchen alle Wahlberechtigten, die die Stimme nicht am 26. Mai in "ihrem" Wahllokal am Hauptwohnsitz abgeben können. Damit können sie entweder die Briefwahl nützen, jedes andere Wahllokal Österreichs aufsuchen oder – bei Gehunfähigkeit – eine "fliegende" Wahlbehörde anfordern.

Jedenfalls eine Wahlkarte für die Briefwahl brauchen im Ausland lebende oder urlaubende Österreicher bzw. Bürger anderer EU-Staaten, die in Österreich mitwählen wollen, aber am Wahltag nicht hier aufhältig sind.

Online beantragen

Um an eine Wahlkarte zu kommen, muss man sie beantragen. Am einfachsten geht dies über die Homepage der Wohngemeinde bzw. über http://www.help.gv.at (mit und ohne Handysignatur) oder in vielen Gemeinden auch über eine Anforderungskarte in an die Haushalte verschickten Foldern. Das Innenministerium hat heuer übrigens keine solchen Wahlinfos samt Anforderungskarte verschickt – um die Bürger nicht durch doppelte Antragsmöglichkeiten zu verwirren.

Man braucht aber weder Internet noch eine Anforderungskarte. Denn eine Wahlkarte kann auch per Brief, Fax und persönlich beim Gemeindeamt, in dessen Wählerevidenz man steht, angefordert werden – und zwar schriftlich noch bis Mittwoch, 22. Mai, oder persönlich (allenfalls auch über eine bevollmächtigte Person) bis Freitag, 24. Mai. Auslandsösterreicher erhalten die Wahlkarte automatisch, wenn sie ein "Wahlkartenabo" haben, bzw. können sie bei der zuständigen Vertretungsbehörde eine anfordern.

Telefonischer Antrag verboten

Strikt verboten ist der telefonische Antrag – und ein Antrag im Namen anderer Personen ohne Bevollmächtigung. Jeder Wahlkartenbezieher muss – nach früheren Missbrauchsfällen – einmal seine Identität nachweisen: Entweder per Ausweisdokument beim persönlichen Antrag bzw. beim Online-Antrag mit Handy-Signatur – oder bei der Zustellung. Ohne Nachweis beim Antrag wird die Wahlkarte eingeschrieben zugeschickt und muss, wenn einen der Briefträger nicht antrifft, von der Post abgeholt werden.

Damit die Stimme tatsächlich auch zählt, muss man sich rechtzeitig um eine Wahlkarte bemühen. Denn diese muss spätestens am 26. Mai um 17.00 Uhr bei der zuständigen (aufgedruckten) Bezirkswahlbehörde oder in einem Wahllokal (sie haben unterschiedlich lange offen) eingelangt sein. Zur Bezirkswahlbehörde kann man die ausgefüllten Briefwahlunterlagen selbst (sobald man sie hat) bringen, von der Post oder einer anderen Person bringen lassen.

"Zweite Chance"

Einem "Boten" kann man sie auch am Wahlsonntag noch in ein beliebiges Wahllokal mitgeben (ausgefüllt und zugeklebt) – oder man kann, wenn man nur in Österreich verreist ist, selbst in jedem Wahllokal bundesweit damit die Stimme abgeben. Hat man vergessen, die Wahlkarte rechtzeitig von der Post zu holen, gibt es eine "zweite Chance" – wenn man sich an dem Ort aufhält, an den man sie sich hat senden lassen. Dann kann man sie am Sonntag bei einer Gemeindewahlbehörde in der Nähe abholen (wo erfährt man durch einen Anruf im Innenministerium unter 0800 202220) oder auch gleich dort wählen.

Für die Briefwahl ist wieder relativ lange Zeit: Die Post leert ausnahmsweise am Samstag ab 9.00 Uhr alle Postkästen und sorgt dafür, dass die Wahlkarten rechtzeitig zur Wahlbehörde kommen. Porto muss man nicht bezahlen, das übernimmt der Bund.

Auslandsösterreicher können ihre Wahlkarten auch bei der Vertretungsbehörde (Botschaft) abgeben – und zwar in der EU bzw. der Schweiz bis 20. Mai, im Nicht-EU-Ausland bis 17. Mai. (APA, 4.5.2019)