Wien – Die Neos haben am Randes des Eurofighter-U-Ausschusses am Donnerstag das Gerichtsurteil eines Münchner Gerichts in der Korruptionsaffäre um den Verkauf von Eurofightern an Österreich öffentlich gemacht. Darin wird ein ehemaliger Airbus-Manager der schweren Untreue schuldig gesprochen.
Mit dem Urteil schloss die Münchner Justiz im März dieses Jahres das langjährige Verfahren in der Causa Eurofighter ab. Namen und Details aus dem Urteil waren bisher nicht bekannt. Nun liegt der schriftliche Strafbefehl den Pinken vor.
Neue Phase
Damit trete man in eine neue Phase der Aufklärung, sagte Neos-Mandatar Michael Bernhard. "Wir verlassen den Pfad der Mutmaßungen und Vermutungen." Nun sei gerichtlich festgestellt, dass Vector nur dazu diente, "Gelder aus Airbus abzuleiten. Es wurden niemals Vermittlungstätigkeiten erbracht. 90 Millionen Euro Steuergeld wurden an Personen ohne jegliche Leitung weitergeleitet", sagte Bernhard. Man wisse nur nicht, wer das Geld bekommen habe.
Das Urteil belege jedenfalls, dass die Republik Österreich belogen worden sei. Die zehnmonatige Bewährungsstrafe, die der Manager akzeptiert habe, ist nach Ansicht Bernhards "sehr unverhältnismäßig". Österreich müsse nun prüfen, ob sich aus diesem Urteil neue Argumente für einen Vertragsausstieg ergeben und Airbus aus öffentlichen Vergabeverfahren ausschließen, forderte der Neos-Mandatar. "Wir wollen unser Geld zurück."
Vector nur "Durchleitungsstelle"
Das Gerichtsurteil stellt klar und deutlich fest, dass die Firma Vector nur als "Durchleitungsstelle" für Zahlungen ohne Gegenleistung diente. Zwischen 31. März 2005 und 5. Februar 2010 erfolgten in 27 Teilbeträgen Zahlungen in Höhe von 113,96 Mio. Euro, davon knapp 104 Mio. für die vorgebliche Generierung von Gegengeschäften.
"Diesen Zahlungen für die Generierung von Gegengeschäften, die auf Grundlage von Scheinverträgen und Scheinrechnungen erfolgten, standen in Höhe von circa 90 Mio. Euro keinerlei Gegenleistung von Vector gegenüber", heißt es in dem Strafbefehl wörtlich. "Vector fungierte als reine Durchleitungsstelle. Die Zahlungen hätten auch ebenso gut direkt von EADS erfolgen können."
Weder Vector noch vertraglich eingebundene Broker haben "eigne Vermittlungstätigkeiten oder sonstige nutzbare Tätigkeiten erbracht". Unter dem "Deckmantel" von Vector wurden "erhebliche Gelder aus dem Konzern ausgeleitet".
"Vector leitete die von EADS erhaltenen Geldbeträge im Wesentlichen an verschiedene weitere Gesellschaften weiter. Mit den Empfängern bestanden zum Teil vorgebliche Verträge zur Übernahme der Offset-Verpflichtung. Bei den sonstigen Geldempfängern handelte es sich zunächst um vorgebliche Vermittlungs- und Servicegesellschaften. (...) Bei den Empfängergesellschaften handelte es sich um miteinander verwobene Unternehmensgruppen. Keine dieser Gesellschaften beschaffte Gegengeschäfte oder war im Rahmen der Gegengeschäftsabwicklung tätig. Es handelte sich nur um Leistungsverträge, die nur zum Schein abgeschlossen wurden und einen Rechtsgrund für die Geldweiterschleusung bilden sollten."
Das Gericht stellt weiters fest, dass die Gründung der Vector für die Generierung von Gegengeschäften nicht nötig gewesen sei, weil schon Mitte 2004 ein potenzielles Gegengeschäftsvolumen von rund 2,7 Mrd. Euro (von insgesamt vereinbarten vier Mrd.) identifiziert und teilweise angemeldet worden sei. Die Vereinbarung zwischen EADS und Vector in Höhe von insgesamt 183.378.930 Euro sei für EADS "nutzlos" gewesen, "weil die Gegengeschäftsverpflichtung durch die Offset-Abteilung von EADS selbst erfüllt werden würde und großteils schon erfüllt war".
In dem Urteil werden im Zusammenhang mit Vector neben dem verurteilten Ex-Manager, der Leiter der Sparte "Military Aircraft" bei EADS war, aus dem Ausschuss bekannte Personen wie Klaus-Dieter Bergner, Manfred Wolff, Alfred Plattner und Walter Schön namentlich genannt. (APA, 9.5.2019)