Laut der Einigung muss der Gebäudeeigentümer auch in Zukunft physische Schlüssel bereitstellen.

Foto: Latch

Das Voranschreiten von Smart Home-Technologien verspricht uns mehr Komfort, führt aber auch zu Sorgen in Sachen Datenschutz und anderen Problemen. So auch bei Mietern in einem New Yorker Wohngebäude. Dort hatte der Eigentümer im vergangen September an der Eingangstür ein Smart Lock des Anbieters Latch anbringen lassen.

Der Schritt sorgte unter den Bewohnern für Unmut. Sie zogen gemeinsam vor Gericht und erstritten nun einen Erfolg, schreibt CNet.

Sorge um Privatsphäre und Benutzbarkeit

In dem Verfahren brachten sie Sorgen um ihre Privatsphäre vor. In seinen Geschäftsbedingungen gibt Latch an, zahlreiche Daten zu erheben. Nach einigem Streit endete das Verfahren in einer außergerichtlichen Einigung. Der Eigentümer verpflichtete sich, normale Schlüssel auszuteilen.

Der Anwalt der Mieter sieht darin einen "großen Sieg", auch für andere Mieter in New York City. Zwar handelt es sich aufgrund der Einigung nicht um einen Präzedenzfall für andere Gerichte, dennoch hoffe er, dass auch andere Mieter sich daran ein Beispiel nehmen und sich gegen die Installation solcher Systeme zur Wehr setzen werden.

Ein 93-jähriger Bewohner hatte vorgebracht, aufgrund des neuen Schlosses praktisch in seiner Wohnung eingesperrt zu sein, da er nicht in der Lage sei ein Smartphone zu verwenden, um es mit der entsprechenden App aufzusperren. In der Einigung wurde auch festgelegt, dass auch in Zukunft die Bereitstellung physischer Schlüssel verpflichtend sei.

Eigentümer-Anwältin sieht keinen "Sieg"

Die Anwältin des Eigentümers, Lisa Gallaudet, sieht die Sache allerdings anders. Sie betont, dass das smarte Schloss auch durch Zahlencodes zu öffnen gewesen wäre, die man bereitgestellt habe. Dementsprechend sei es "irreführend", die Einigung als "Sieg" für die Mieter darzustellen. Viel mehr hätte ihr Mandant sich zur Beilegung entschieden, weil er "nicht mehr Zeit und Energie" in den Streit investieren wollte. Man sei sogar davon ausgegangen, den Prozess zu gewinnen, so man ihn fortgeführt hätte, habe aber ein friedliches Ende vorgezogen.

Hersteller Latch, der in das Verfahren nicht involviert war, kann laut seinen AGB Standortinformationen erfassen und zu Vermarktungszwecken verwenden. Das Unternehmen erklärte dazu allerdings, dass dies nie geschehen sei und man derzeit die eigenen Privacyrichtlinien evaluiere. (red, 09.05.2019)