Wien – "Oe24.at" hat nach Ansicht des Presserats mit zwei Fotos von Unfallopfern gegen den Ehrenkodex der Presse verstoßen. Ein Leser hatte das Selbstkontrollorgan der österreichischen Presse darauf aufmerksam gemacht.

Am 14. Dezember 2018 berichtete die Onlineseite aus der Mediengruppe Österreich über einen schweren Unfall in Wien. Ein PKW habe ein Pensionisten-Paar beim Rückschieben des Fahrzeugs erfasst. Der 78-jährige Mann und die 88-jährige Frau seien dabei schwerst bzw. mittelschwer verletzt worden. Fotos im Artikel zeigen die Verletzten, zum Teil von Helfenden verdeckt, und die Einsatzkräfte.

"Oe24.at": Veröffentlichung zulässig

Ein Leser kritisierte, dass hier der Persönlichkeitsschutz der abgebildeten Personen verletzt worden sei. "Oe24.at" entgegnete, die Veröffentlichung wäre zulässig: Es würden weder im Begleittext noch im veröffentlichten Bild Details veröffentlicht, die zur Erkennbarkeit der am Unfall beteiligten Personen führten. Die Gesichter der am Boden liegenden Personen seien überhaupt nicht abgebildet, eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte scheide schon deshalb aus. Auch sei die Darstellung auf dem Foto nicht entstellend, das Foto sei mit Zurückhaltung ausgesucht worden.

Der Senat 3 des Presserats indes stellt fest: Auch wenn die Gesichter von Unfallopfern auf Bildern nicht zu sehen sind, könne ein Eingriff in deren Persönlichkeitssphäre vorliegen. Nahe Angehörige können die Opfer beispielsweise anhand ihrer Kleidung identifizieren. Im vorliegenden Fall ist die Kleidung der verunfallten Personen deutlich zu erkennen.

"Befriedigung der Neugierde"

Bei Fotos von Unfallopfern sind jeweils im konkreten Einzelfall die Anonymitätsinteressen der Verunglückten gegenüber den Informationsinteressen der Allgemeinheit abzuwägen.

Der Senat bewertet die Veröffentlichung der beiden Bilder als überschießend. Die Momente unmittelbar nach einem Unfall und während der Erstversorgung der Betroffenen seien der Privatsphäre zuzurechnen. Nach Ansicht des Senats kann sich das Medium hier auf keine berechtigten Informationsinteressen berufen: "Die Veröffentlichung der Bilder dient in erster Linie der Befriedigung der Neugierde gewisser Leserinnen und Leser." Der Senat mahnt den erforderlichen Respekt vor der Privatsphäre der Unfallopfer und deren Angehörigen ein. Er stellt einen Verstoß gegen den Ehrenkodex fest und fordert die Medieninhaberin auf, die Entscheidung freiwillig auf "oe24.at" bekannt zu geben. (red, 10.5.2019)