Intersexuelle Menschen haben das Recht auf adäquate Bezeichnung im Personenstandsregister, entschied der Verfassungsgerichtshof im Juni 2018. Alex Jürgen wurden nun Dokumente mit dem Eintrag "divers" ausgestellt.

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Im Juni 2018 stellte der Verfassungsgerichtshof das Recht auf individuelle Geschlechtsidentität fest. Nun wurden die erste Geburtsurkunde, der erste Pass mit "divers" beziehungsweise "x" statt "männlich" oder "weiblich" ausgehändigt. Interessenverbände jubeln, kritisieren aber, dass medizinische Beweise vorgelegt werden müssen. Differenziert sehen Paul Haller, Luan Pertl und Tinou Ponzer im Gastkommentar auch Intersex-Genitalverstümmelung.

Seit 2016 kämpfte Alex Jürgen auf dem Rechtsweg für einen dritten Personenstand im Geschlechtseintrag. Es brauchte ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), um rechtlich anzuerkennen, dass es mehr als nur zwei Geschlechter gibt. Der VfGH stellte fest: Intergeschlechtliche Menschen haben ein Recht auf adäquate Bezeichnung im Personenstand – und berief sich dabei auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Dieser schützt die Achtung des Privat- und Familienlebens. Dazu zählen die menschliche Identität, Individualität und Integrität und damit auch die Geschlechtsidentität.

Enttabuisierung

Tatsächlich hat Intergeschlechtlichkeit in erster Linie etwas mit dem Körper und erst in zweiter Linie mit der Geschlechtsidentität zu tun. Als intergeschlechtlich, inter* oder intersex bezeichnen sich Menschen, deren Geschlechtsmerkmale sich nicht in die enge medizinische und soziale Norm von "Mann" oder "Frau" einordnen lassen. Zu den Geschlechtsmerkmalen gehören die Genitalien, die Gonaden (Hoden und Eierstöcke), die Chromosomen und die Hormone, aber auch sekundäre Geschlechtsmerkmale wie Brustwachstum oder Bartwuchs.

Die VfGH-Entscheidung zur dritten Option betrifft intergeschlechtliche Menschen nur, wenn diese einen dritten Personenstand wünschen, was nicht immer der Fall ist. Dennoch trägt sie zu größerer Sichtbarkeit, Anerkennung und ein Stück weit zur Enttabuisierung von Intergeschlechtlichkeit bei. Das ist wichtig, denn intergeschlechtliche Menschen blicken auf eine Geschichte von Medikalisierung, Pathologisierung und Stigmatisierung zurück.

Kickls Schikane

In einem Erlass zur "behördlichen Umsetzung des dritten Geschlechtseintrages" regelt das Innenministerium die Umsetzung der VfGH-Entscheidung. Demnach müssen intergeschlechtliche Menschen ein ärztliches Gutachten über ihre "Variante der Geschlechtsentwicklung" erbringen – ausgestellt durch ein nicht näher definiertes medizinisches Board von Expertinnen und Experten. Für intergeschlechtliche Menschen, die häufig medizinische Gewalt erlebt haben, können (neuerliche) Gutachten, Erklärungszwänge und Fremdbestimmung von der Medizin allerdings retraumatisierend sein.

Deshalb braucht es selbstbestimmte, unbürokratische Möglichkeiten bei der Änderung des eigenen Geschlechtseintrags. Dieser muss – wie vom VfGH ausgeführt – die individuelle Geschlechtsidentität ausdrücken. Das Höchstgericht hält in seinem Erkenntnis fest, dass intergeschlechtliche Menschen eine besonders schutzbedürftige Gruppe darstellen und Intergeschlechtlichkeit keine Krankheit ist. Warum braucht es dann Diagnosen?

Intersex-Genitalverstümmelung

Seit fast drei Jahrzehnten kämpfen Intersex-Initiativen für die körperliche Integrität von intergeschlechtlichen Menschen und gegen Intersex Genital Mutilation (IGM). Dazu sind nicht notwendige, geschlechtsverändernde medizinische Eingriffe an intergeschlechtlichen Körpern ohne vorherige umfassende Aufklärung und persönliche Einwilligung zu zählen. Eingriffe, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können und die oft massives Leid verursachen: Minderung der sexuellen Empfindsamkeit, Traumatisierungen, Schmerzen und Komplikationen durch Folgeoperationen oder Narbengewebe, lebenslanger künstlicher Hormonbedarf. Die Liste lässt sich fortsetzen.

Auch heute noch werden Operationen wie die "Reduktion der Klitoris" in österreichischen Krankenhäusern durchgeführt. Laut der Europäischen Grundrechteagentur finden in mehr als 21 EU-Staaten derartige medizinische Eingriffe statt. In Deutschland liegen seit 2017 Zahlen vor, die belegen, dass 1.700 bis 2.000 "maskulisierende" und "feminisierende" Eingriffe pro Jahr an Kindern erfolgen. Zahlreiche Stellen haben sich mittlerweile gegen IGM ausgesprochen, darunter die Volksanwaltschaft, die Bioethikkommission des Bundeskanzleramts, der Europarat, das Europäische Parlament sowie – bereits mehr als 50 Mal – Teilorganisationen der Vereinen Nationen.

Selbstbestimmung statt Pathologisierung

Für Menschen, die medizinische Eingriffe an ihren Körpern als Genitalverstümmelung erlebt haben und zum Teil heute noch an den Folgen leiden, ist es mehr als eine Zumutung, wenn das Innenministerium verlangt, dass sie medizinische "Beweise" für eine Personenstandsänderung vorlegen müssen. Wer den österreichischen Weg bei Menschenrechtsverletzungen an sexuellen und geschlechtlichen Minderheiten kennt, weiß: Es wird weitere Klagen vor Höchstgerichten brauchen, bis intergeschlechtliche Menschen endlich geschützt sind.

Das Innenministerium könnte aber auch den Betroffenen zuhören und diese ernst nehmen. "Ich sehe den Kampf (…) erst endgültig gewonnen, wenn auch geschlechtsverändernde Operationen an inter* Kindern gesetzlich verboten sind, Geschlechtseinträge in Dokumenten auf freiwilliger Basis und selbstbestimmt erfolgen und neun von zehn Leuten wissen, was 'intersex' überhaupt ist", sagt Alex Jürgen. Nun ist ein Etappensieg erreicht, doch der Weg zu echter Selbstbestimmung statt Pathologisierung ist noch lang. (Paul Haller, Luan Pertl, Tinou Ponzer, 14.5.2019)