Seit 2018 müssen Fluglinien in der EU Daten über ihre Fluggäste verpflichtend an die Polizei weiterleiten. Argumentiert wird die entsprechende Richtlinie mit einer Erhöhung der Sicherheit und Verbesserung der Ermittlungsarbeit. Doch Datenschützer ziehen nun gegen Speicherung und Auswertung des sogenannten "Passenger Name Record" (PNR) zu Felde.

Die österreichische NGO Epicenter Works (vormals AK Vorrat) und die deutsche Gesellschaft für Freiheitsrechte wollen die Fluggastdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu Fall bringen. Unterstützt wird das Vorhaben finanziell vom Digital Freedom Fund.

Umfangreiche Datensätze

Die Gründe dafür sind ähnlich wie einst bei der vom europäischen Höchstgericht kassierten Vorratsdatenspeicherung, sagt Angelika Adensamer, die als Juristin den Vorstoß leitet. Ihrer Einschätzung nach handelt es sich um eine "unverhältnismäßige Massenspeicherung", die die Grundrechte der Bürger verletze.

Dabei kritisiert sie auch die hinterlegten Daten, die im Rahmen einer Flugreise anfallen. Sie reichen von Buchungsinformationen und Begleitpersonen über die Essensauswahl im Flieger bis hin zur IP-Adresse während der Buchung. Auch Unterkunftsdaten, Zahlungsdaten oder Informationen über Mietautos können in der Datenbank landen. Zudem lassen sich nicht näher definierte "allgemeine Hinweise" vermerken und der Informationsbestand somit unkontrolliert ausweiten.

Christof Tschohl, Angelika Adensamer und Elisabeth Klatzer (v. li.).
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"Verdachtsgenerierungsmaschine"

Kritisiert wird auch, dass zwar nach sechs Monaten eine Anonymisierung vorgesehen ist, die konzeptuell aber nur einer Pseudonymisierung entspricht, sodass rekonstruiert werden kann, welche Daten zu wem gehören. Eine Löschung ist zudem erst nach fünf Jahren vorgesehen. Gleichzeitig beginnt nach der Übermittlung durch die Airlines umgehend eine automatische Analyse durch einen Algorithmus, was Adensamer als "automatisierte Rasterfahndung am Himmel" betrachtet.

Christof Tschohl, Leiter des Zentrums für digitale Menschenrechte, spricht in diesem Zusammenhang von einer "Verdachtsgenerierungsmaschine", die eine "neue Qualität der Vorratsdatenspeicherung" darstelle.

Kritik an Regierung

Scharfe Kritik gibt es auch an der österreichischen Bundesregierung. Denn die Richtlinie sieht die Erfassung und Übermittlung der Daten eigentlich nur für Flüge aus und in die EU vor. Österreich jedoch übererfüllt sie und erfasst auch innereuropäische Flugreisen.

Zu den Beschwerdeführern zählt auch die Ökonomin Elisabeth Klatzer. Aus beruflichen Gründen reise sie viel, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Union. Sie sehe nicht ein, durch eine solche Regelung unter Generalverdacht gestellt und durchleuchtet zu werden. "Der ‘Geilomobil-Kanzler' Kurz spricht von Überregulierung", dabei hätten er und seine Regierung "diese Regelung in Österreich durchgeboxt" und das Thema Migration als Vorwand missbraucht.

Die Folgen eines solchen Systems seien unabsehbar, sie selbst sei schon wegen eines Zeitungsberichts in der falschen Sprache "in Unterhose und weniger" im Befragungsraum eines Flughafens gestanden. Sie fordert die ersatzlose Streichung der Fluggastdatenspeicherung.

Bei Epicenter Works geht man davon aus, dass die Fluggastdatenspeicherung nur den Daten-Heuhaufen wachsen lässt, aber Ermittlungen nicht erfolgreicher macht.
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Wachsender Heuhaufen

Die algorithmische Auswertung sei intransparent, und es gebe keine ausreichenden Kontrollmechanismen, warnt man bei Epicenter Works. In Deutschland würden zwar automatisierte Verdächtigungen manuell geprüft, doch könnte es mit steigender Treffsicherheit des Systems für einzelne Beamte immer schwieriger werden, dem System zu widersprechen

Zudem zieht man in Zweifel, dass das System den Behörden tatsächlich bei Ermittlungen hilft. Denn die algorithmische Auswahl potenzieller Verdachtsfälle scheint einer Auskunft des deutschen Innenministeriums zufolge bislang sehr anfällig für falsche Treffer ("False Positives") zu sein. Von 94.098 Treffern hätten sich nur 277 als korrekt herausgestellt. Da man in einem riesigen Datenbestand nach seltenen Merkmalen suche, lasse sich das mathematisch auch gar nicht verhindern, argumentiert man. Dabei verweist man auch auf den ehemaligen technischen Direktor der NSA, William Binney, der solche Systeme ebenfalls kritisiert. Diese würden nur den Heuhaufen vergrößern, aber nicht bei der Suche nach der Nadel helfen.

Erster Schritt: Datenschutzbehörde

In einem ersten Schritt wird Epicenter Works "demnächst" gemeinsam mit zahlreichen Beteiligten eine Beschwerde gegen die Fluggastdatenspeicherung bei der Datenschutzbehörde einbringen. Von dort soll der Weg zum Bundesverwaltungsgericht und im nächsten Schritt zum EuGH führen. Man hofft darauf, dass sich zahlreiche weitere Menschen der "No PNR"-Kampagne anschließen.

Neben dem Aus für die Vorratsdatenspeicherung gibt den Datenschützern auch ein Gutachten des EuGH aus dem Jahr 2017 Zuversicht. Dieser hatte damals den Austausch von Fluggastdaten mit Kanada als Verletzung des Rechts auf Privatsphäre gewertet. (gpi, 14.5.2019)