Fordert bundeseinheitliche Standards für Krisenpflegeeltern: Liste-Jetzt-Mandatarin Daniela Holzinger-Vogtenhuber.

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Pünktlichst, nämlich am letzten aller dafür möglichen Tage, hat Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) der Liste Jetzt auf deren parlamentarische Anfrage zum Kinderbetreuungsgeld für Krisenpflegeeltern geantwortet.

Die allermeisten dieser Übergangseltern für Kinder in Notsituationen haben seit einer Novelle des Kinderbetreuungsgesetzes im Februar nämlich keinen Anspruch mehr auf Kinderbetreuungsgeld – rückwirkend ab Juli 2018. Voraussetzung ist nun, dass die Bezieher "mindestens 91 Tage durchgehend in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft" mit den Kindern leben. Bei der Mehrheit der Krisenpflegepersonen ist das nicht der Fall. Beschlossen wurde die Novelle ohne Begutachtung von ÖVP, FPÖ und Neos, die Pinken pochten damals auf eine Evaluierung der Maßnahme.

Evaluierung

Stand 14. Mai 2019: Die Familienministerin erklärt Antragstellerin Daniela Holzinger-Vogtenhuber, das Krisenpflegewesen falle "in die Zuständigkeit der Länder". Sie gehe davon aus, dass diese "ihre Leistungen je nach Bedarf und bisheriger Höhe anpassen". Finanzielle Einsparungen erwartet sie sich nicht. Von einer Überprüfung der Maßnahme ist nun keine Rede mehr. Bogner-Strauß verweist auf die laufende Evaluierung des Kinderbetreuungsgelds, Krisenpflegeeltern seien nicht explizit Teil davon.

Liste-Jetzt-Mandatarin Holzinger-Vogtenhuber ist das zu wenig. Sie fordert die Ministerin auf, mit den Ländern in Gespräche zu treten, um die finanzielle Abgeltung für Krisenpflegeeltern "aktiv und nach bundesweit einheitlichen Standards voranzutreiben". Nur so könne der Bedarf an Krisenpflegeeltern weiter gedeckt werden. (Karin Riss, 14.5.2019)