Wien – Die Regierung erhält wieder Gelegenheit, eine Spitzenfunktion in der Verwaltung neu zu besetzen: Der Chef des Verfassungsdienstes im Justizministerium, Gerhard Hesse, wechselt mit 1. September zum Gericht der Europäischen Union (EuG) nach Luxemburg. Hesse gilt als SPÖ-nahe und war 2010 von Kanzler Werner Faymann, dessen Vize-Kabinettchef er war, als Chef des Verfassungsdienstes eingesetzt worden.

Das EuG ist das frühere europäische Gericht erster Instanz und ist nicht zu verwechseln mit dem ebenfalls in Luxemburg angesiedelten Europäischen Gerichtshof (EuGH), dem Höchstgericht der EU. Die Regierung hat Hesse am Mittwoch im Ministerrat nominiert, der Hauptausschuss des Nationalrats hat den Vorschlag am Donnerstag einstimmig bestätigt. Die Amtszeit am EU-Gericht läuft von 1. September 2019 bis 31. August 2022.

Verfassungsdienst berät Regierung

Der Verfassungsdienst berät die Regierung in Verfassungs- und Grundrechtsfragen, wobei Bedenken gegen Gesetzesvorhaben einzelner Ministerien im Begutachtungsverfahren auch öffentlich deponiert werden. Kritische Anmerkungen gab es zuletzt etwa zu Überwachungsmaßnahmen und Kassenreform.

Für besonderes Aufsehen sorgte im Vorjahr aber das Ausbleiben einer Stellungnahme der Verfassungsexperten der Regierung zum "Standortentwicklungsgesetz", einem Prestigeprojekt der türkis-blauen Regierung. Obwohl die darin ursprünglich geplante Verfahrensbeschleunigung von Juristen und Umweltschutzgruppen als klar verfassungswidrig erachtet, gab der Verfassungsdienst damals keine öffentliche Stellungnahme ab.

Bewerberfeld unklar

Zweifel an Hesses Kompetenz gab es bei der Debatte im Hauptausschuss des Nationalrats nicht. Für die Regierung lobte Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) laut Parlamentskorrespondenz seine 20-jährige Erfahrung mit den europäischen Gerichten. Auch die SPÖ unterstützte die Nominierung. Die Neos kritisierten allerdings, dass sie keine Möglichkeit hatten, sich im Vorfeld ein Bild über das gesamte Bewerberfeld zu machen. (APA, 16.5.2019)