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Die Stadt Wien hat aus ihrer Drohung Ernst gemacht: Nachdem man sich mit der Online-Vermietungsplattform Airbnb nicht auf die Weitergabe von Vermieterdaten einigen konnte, wurde laut "Kronen Zeitung" und wien.orf.at ein Strafbescheid verschickt. Dieser sei bei Airbnb schon eingelangt, das Unternehmen habe Einspruch erhoben, sagte eine Sprecherin am Donnerstagnachmittag zur APA.

Pro Verstoß droht Airbnb eine Erststrafe in der Höhe von 35 Euro. Wie viele Wohnungen konkret davon betroffen sind, konnte eine Sprecherin des zuständigen Stadtrates Peter Hanke (SPÖ) nicht sagen: "Zum laufenden Verfahren darf ich keine Details nennen." Schätzungen gehen von 7.000 bis 8.000 Wohnungen aus. Das würde eine Gesamtsumme von bis zu 280.000 Euro ergeben.

"Airbnb hat nun die Möglichkeit zu zahlen oder gegen den Bescheid zu berufen"

Es handelt sich um ein ordentliches Verwaltungsverfahren vonseiten der Behörde, weil Airbnb seiner Meldepflicht nach dem Wiener Tourismusförderungsgesetz nicht nachkommt. "Airbnb hat nun die Möglichkeit zu zahlen oder gegen den Bescheid zu berufen", so die Sprecherin.

Airbnb hat sich für Letzteres entschieden und Berufung gegen den Bescheid eingelegt. "Leider hat die Stadt Wien frühzeitig die Verhandlungen abgebrochen", bedauerte eine Sprecherin der Online-Plattform im APA-Gespräch. Und sie betonte auch: "Wir sind sehr an einer Lösung interessiert."

Ortstaxe

Der Grund für den Zwist liegt in der Abgabe der Ortstaxe. Airbnb bot der Stadt an, die Taxe einzuziehen und weiterzugeben. Dies wird bereits in mehreren Hundert Städten so gehandhabt. Im Rathaus wurde diese Lösung jedoch nicht akzeptiert. Eine – wie von der Stadt geforderte – Weitergabe von persönlichen Nutzerdaten kam für die Plattform hingegen aus Datenschutzgründen nicht infrage. Dies sei nicht mit den Vorgaben des österreichischen und europäischen Rechts vereinbar.

Die Stadt Wien ist in Sachen Ortstaxen-Abfuhr mit 19 Sharing-Plattformen in Kontakt. Zwölf liefern Daten, mit einer – dabei handelt es sich um "HomeAway" – gibt bis Ende 2019 eine spezielle Vereinbarung. Gegen die restlichen sechs Plattformen, darunter Airbnb, laufen derzeit Verfahren. (APA, 16.5. 2019)