Nicht nur die Kleinen können mühsam sein, auch die SVA ist für manche Eltern eine Herausforderung.

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Wien – Türkis-Blau will nun Selbstständigen, die Probleme mit der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld haben, unter die Arme greifen. Im Nationalrat wurde am Donnerstag ein Initiativantrag eingebracht, laut dem die gesetzlichen Vorgaben adaptiert werden sollen.

Zum Hintergrund: Wie berichtet gab es zahlreiche Fälle, in denen Eltern die Rückzahlung des Kinderbetreuungsgeldes droht, weil sie nicht rechtzeitig nachgewiesen haben, dass die Zuverdienstgrenze eingehalten wurde. Beim einkommensabhängigen Kindergeld liegt diese bei maximal 6.400 Euro pro Jahr, bei der pauschalen Variante bei 16.200 Euro.

Schwierige Berechnung

Diese Beträge müssen aber auf jene Monate umgerechnet werden, in denen man tatsächlich in Karenz war. Wer eine solche monatsweise Aufschlüsselung nicht binnen zwei Jahren an die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVA) schickt, bei dem werden die gesamten Einnahmen des jeweiligen Jahres herangezogen, wodurch es eben häufig zu einer Überschreitung der Zuverdienstgrenze kommt.

Die Änderung sieht nun nach STANDARD-Informationen folgendermaßen aus: Wer bereits einen rechtskräftigen Bescheid auf Rückzahlung eines Teils oder des gesamten Kindergeldes hat, kann einen Antrag an die SVA stellen, damit diese den Betrag über den Jungfamilienfonds ersetzt. Das bestätigte sich am Abend. Dieser Fonds soll mit runder einer Million Euro dotiert werden.

Bei laufenden Verfahren wird die Frist verlängert. Wer die Aufschlüsselung des Einkommens verabsäumt hat, kann diese also auch nach Ablauf der Zweijahresfrist nachreichen. Im nächsten Jahr sollen zudem die Zuverdienstgrenzen erhöht werden. Die Gesetzesänderungen sollen noch vor dem Sommer im Nationalrat beschlossen werden. (go, red, 16.5.2019)