Wien – Die Onlineplattformen von "Krone" und "Österreich" haben nach Ansicht des Presserats gegen den Ehrenkodex der österreichischen Presse verstoßen. Die Artikel "Grüne vergleicht Asylpolitik mit dem Holocaust" beziehungsweise "Grüne Korun vergleicht Asylpolitik mit Holocaust" seien falsch und irreführend, findet Senat 1 des Selbstkontrollorgans der österreichischen Presse.

"krone.at" und "oe24.at" berichteten kurz vor Weihnachten 2018 über einen Tweet Koruns. Die grüne Politikerin schrieb auf Twitter: "Wisst ihr, wie Juden & Jüdinnen ab 1938 ihren Schlächtern entkommen konnten: mit GEFÄLSCHTEN Papieren, mit FALSCHEN IDENTITÄTEN und mit (bezahlter oder unbezahlter) FLUCHTHILFE. Die heutige Regierung würde sagen: illegal. & sie würde ihre Asylanträge ablehnen. DAS ist #schwarzblau".

"Vergleich mit dem Holocaust"

"krone.at" erklärt Im Artikel "Grüne vergleicht Asylpolitik mit dem Holocaust", so gut wie kein Politiker, Geistlicher oder Prominenter sei bisher bei Vergleichen mit dem Holocaust gut ausgestiegen sei. Korun habe eine Welle der Empörung ausgelöst, als sie auf Twitter die Asylpolitik der türkis-blauen Regierung mit der systematischen Vernichtung von Juden durch die Nationalsozialisten verglichen habe. Auf Twitter werde ihr von empörten Usern nun ein "Missbrauch des Holocaust" vorgeworfen, sie habe "eindeutig das Thema verfehlt", sei "unwählbar" und werde gebeten, "ein Geschichtsbuch zu lesen".

Im Artikel "Grüne Korun vergleicht Asylpolitik mit Holocaust" berichtete "oe24.at", dass Korun "mit einem Holocaust-Vergleich für Aufregung" sorge. Koruns Vorwurf laute, Juden und Jüdinnen seien "1938 ihren Schlächtern nur mit gefälschten Papieren entkommen – heute müssten Menschen vor Gewalt nach Europa und Österreich fliehen, aber die Regierung verunmögliche das". Koruns Tweet habe für Aufsehen in den sozialen Medien gesorgt, er sei bereits 215-mal geteilt und über 600-mal "geliked" worden.

Falscher Eindruck

Der Senat 1 des Presserats betont, dass gewisse Überspitzungen in Überschriften zu Artikeln zulässig sind, wenn im Gesamtartikel der Sachverhalt genau und korrekt beschrieben wird. In den zu beurteilenden Beiträgen handle es sich jedoch um mehr als eine bloße Überspitzung. Der Senat betont, dass Koruns Vergleich auf Twitter präzise gestaltet sei. Konkret hat sie die Asylpolitik der derzeitigen Regierung mit der damaligen Asylpolitik jener Staaten verglichen, die während des Zweiten Weltkriegs jüdische Geflüchtete aufnahmen beziehungsweise hätten aufnehmen sollen.

Durch die verkürzte Darstellung, Korun habe die österreichische Asylpolitik mit dem Holocaust verglichen, werde der falsche Eindruck vermittelt, dass die Politikerin die Regierung unmittelbar mit dem NS-Regime in Beziehung bringe und die Regierungspolitik im Bereich des Asylwesens mit der Vernichtung der Juden während der NS-Gewaltherrschaft auf eine Stufe stelle. Nach Ansicht des Senats wurde die Aussage der Politikerin in beiden Veröffentlichungen inkorrekt dargestellt.

Irreführend

Auf "krone.at" werde die Missinterpretation auch im Text des Artikels fortgeführt: Korun habe "auf Twitter die Asylpolitik der türkis-blauen Regierung mit der systematischen Vernichtung von Juden durch die Nationalsozialisten" verglichen. Nach Meinung des Senats wurde die Twitter-Meldung in beiden Artikeln falsch wiedergegeben.

Beide Artikel sind aus der Sicht des Senats irreführend.

"Krone.at" äußerte sich dazu nicht gegenüber dem Presserat. "oe24.at" brachte vor, dass für den Sinngehalt einer Äußerung die Auffassung der durchschnittlich informierten und verständigen Leser maßgeblich sei. Schlagzeilen und Überschriften seien nicht alleine, sondern zusammen mit dem Gesamtinhalt des Textes zu prüfen. Der Artikel gebe wahrheitsgemäß wieder, dass Korun einen Holocaust-Vergleich veröffentlicht habe. (red, 17.5.2019)