Wien – Fast 16 Jahre arbeitete ein Kundendiensttechniker bei einem Vertrieb für Lagertechnik. Im März 2017 hatte der Mann für einen Kunden einen Rat, der ihn teuer zu stehen kam, berichtet die Arbeiterkammer (AK). Er unterbreitete einen Kostenvoranschlag über 4.000 Euro für die Reparatur eines Staplers.

"Es wäre viel zu machen gewesen. Das Getriebe war kaputt, der Stapler hat Öl verloren, der ganze Boden war voll davon", so der Techniker laut Arbeiterkammer. Der Kunde entschied sich gegen eine Reparatur. Der Techniker wurde eine Woche später mit der Begründung entlassen, er habe den Kostenvoranschlag zu hoch angesetzt. In Wirklichkeit hätte nach Einschätzung seines Arbeitgebers eine Reparatur nur 300 Euro gekostet. Der Arbeitnehmer soll aus allen Wolken gefallen sein: "Die Preise für die Ersatzteile bestimme ja nicht ich."

Fristlose nach 16 Jahren

Der Arbeitnehmer bekam jedenfalls nach 16 Jahren von einem Tag auf den anderen die Fristlose und war entsprechend geknickt, weiß es die AK zu berichten. Doch dann entdeckte er nach zwei Monaten zufällig ein Inserat auf der Plattform Willhaben: Der kaputte Stapler wurde dort um 700 Euro zum Verkauf angeboten, angeheftet war ein Kostenvoranschlag seines ehemaligen Arbeitgebers für die Reparatur: Das Getriebe und weitere Teile waren kaputt – genau wie es der entlassene Techniker gesagt hatte.

Die AK klagte für den Mann zumindest die Abfertigung vor Gericht ein: Zusammen mit der Kündigungsentschädigung erhielt der Techniker rund 33.200 Euro netto. (red, 20.5.2019)