Eine Gebärmuttertransplantion erfordert viele Schritte: Gebärmutterentnahme, Verpflanzung, In-vitro-Fertilisation und Kaiserschnitt. Dass zwei gesunde Kinder zur Welt kamen, ist ein großer Erfolg.

Foto: Elmar Gubisch

In Deutschland sind erstmals zwei Kinder nach Uterustransplantationen zur Welt gekommen. Zwei Frauen brachten am Universitätsklinikum in Tübingen jeweils ein Kind zur Welt, nachdem ihnen zuvor Gebärmütter von Spenderinnen transplantiert worden waren. Beide Mütter konnten aufgrund des Mayer-Rokitansky-Küster-Hauser-Syndroms keine Kinder bekommen. Dabei handelt es sich um eine angeborene Fehlbildung, bei der Frauen ohne Gebärmutter geboren werden beziehungsweise Vagina und Gebärmutter nicht vollständig ausgebildet sind. Die Funktion der Eierstöcke und die Hormonbildung sind allerdings nicht betroffen.

Die Spenderinnen der Uteri waren in beiden Fällen die Mütter der Patientinnen. Sie waren bereits in den Wechseljahren, als ihnen die Organe entnommen wurden. Das weitere Prozedere: Die Organe wurden verpflanzt und nahmen dort ihre Funktion in den Körpern wieder auf. Die Frauen bekamen eine Menstruation. Die Befruchtung erfolgte in beiden Fällen in vitro, die Kinder kamen per Kaiserschnitt zur Welt.

An den Transplantationen in Tübingen waren jeweils auch Ärzte aus Göteborg beteiligt, die als Pioniere auf dem Gebiet der Gebärmuttertransplantation gelten. Um Weltpremieren handelte es sich aber nicht. Bisher gab es weltweit circa 40 Transplantationen dieser Art mit über zehn Geburten. Im deutschsprachigen Raum wird diese Art der Transplantation bislang nur im Rahmen von Forschungsprojekten durchgeführt.

Ethische Bedenken

Doch das Verfahren bleibt umstritten. Die Sensation dabei ist in erster Linie der Beweis der Machbarkeit. "Wesentlicher Bestandteil des ärztlichen Ethos ist das sogenannte Nichtschadensgebot, also die Pflicht eines Arztes, einem Patienten keinen Schaden zuzufügen. Bei einer Uterustransplantation wird eine gesunde Spenderin einer äußerst invasiven Maßnahme – nämlich einer mehrstündigen Operation – unterzogen, die für sie keinen gesundheitlichen Nutzen hat. Das widerspricht diesem medizinethischen Prinzip", sagt Claudia Bozzaro vom Institut für Ethik und Geschichte der Medizin an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg.

Eine Gebärmutter ist im Gegensatz zu Niere, Lunge und Leber kein lebensnotwendiges Organ und Infertilität keine lebensbedrohliche Erkrankung. Das werfe die Frage auf, ob die Schaden-Nutzen-Abwägung eine ethische Legitimation rechtfertigt. Das Risiko für die Spenderin ist zwar gering, aber nicht null, und die Empfängerinnen hätten ja auch die Möglichkeit, Kinder zu adoptieren.

"Ich denke nicht, dass die Uterustransplantation eine Standardtherapie werden wird, sondern eine Option für ausgewählte Frauen", sagt Matthias Beckmann, Direktor der Frauenklinik im Universitätsklinikum Erlangen. Neben dem Mayer-Rokitansky-Küster-Hauser-Syndrom könnte die Gebärmuttertransplantation aber auch für Frauen nach einer Uterusentfernung bei Frühstadien von Krebs, bei Uterustrauma oder uteriner Infertilität durch Verwachsungen im Inneren des Uterus eine Option werden.

Eine Frage der Gerechtigkeit

Das Verfahren ist extrem aufwendig und kostspielig, zudem stehen nicht genügend Spenderinnen zur Verfügung. Die entscheidende Frage ist also, ob die Krankenkassen die Kosten so einer Behandlung übernehmen würden. "In Anbetracht der hohen sowohl personellen als auch ökonomischen Kosten bei dieser Maßnahme und der Tatsache, dass wir es hier nicht mit der Behandlung einer lebensbedrohlichen Erkrankung zu tun haben, würde ich die Notwendigkeit einer Unterstützung durch die Gesellschaft nicht sehen", sagt Bozzaro.

Er gibt aber zu bedenken, dass sich dann Fragen zum Thema Gerechtigkeit auftun. Denn der teure Eingriff würde dann nur jenen zur Verfügung stehen, die es sich leisten können. (red, 23.5.2019)