Auf dem Wiener Heldenplatz protestieren Fridays-for-Future-Demonstranten gegen die lasche Klimapolitik. Ob sie ihr Ziel auch über die Gerichte erreichen könnten, ist offen.

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Fridays for Future, Extinction Rebellion, Demonstrationen, Bücher, Dokumentationen: Die Versuche der Zivilgesellschaft, der größten Herausforderung der Menschheit – der Klimakrise – etwas entgegenzusetzen, sind vielfältig, laut und entschlossen. Die Reaktionen der Politik wirken hingegen verhalten bis ablehnend, jedenfalls aber weit weniger ambitioniert, als dies angesichts der wissenschaftlichen Prognosen angemessen scheint.

Immer mehr Menschen wollen sich mit der Untätigkeit der Politik nicht zufriedengeben und versuchen nun, ambitioniertere Klimaschutzziele und -maßnahmen rechtlich zu erzwingen. Der Ansatz sogenannter Klimaklagen wird schon in zahlreichen Ländern verfolgt. Laut einer Studie von UN-Environment wurden weltweit bereits über 800 solcher Klagen angestrengt.

Einige der prominentesten Fälle kommen dabei aus Europa. So hat die niederländische Umweltorganisation Urgenda in zwei Instanzen erfolgreich eine Anhebung der nationalen CO2-Emissionsreduktionsziele auf 25 Prozent bis 2020 gegenüber dem Ausgangsjahr 1990 gegen die niederländische Regierung durchgesetzt. Eine Entscheidung des niederländischen Höchstgerichts steht noch aus.

Ein weiterer hohe Wellen schlagender Fall ist die Klage eines peruanischen Bauers gegen den deutschen Energiekonzern RWE auf anteilsmäßige Übernahme der Kosten für Schutzmaßnahmen, die die Stadt Huaraz vor einer unmittelbar drohenden Sturzflut absichern sollen.

Ursächlich für die Bedrohung ist die Gletscherschmelze in den peruanischen Anden, zu der der Konzern nach Ansicht des Klägers durch seine Emissionen maßgeblich beigetragen hat. Endgültig entschieden ist aber auch dieser Fall noch nicht.

Rechtsschutz als Hürde

Das österreichische Rechtsschutzsystem macht es der Zivilgesellschaft demgegenüber schwer, einen strengeren Klimaschutz gerichtlich durchzusetzen. Ob die Politik nach geltendem Recht überhaupt zu weitergehenden Emissionsreduktionszielen gezwungen werden kann, scheint zumindest zweifelhaft.

Auch wurden wesentliche Fragen noch nicht abschließend beantwortet: Sind als zu ambitionslos angesehene Gesetze wie das Klimaschutzgesetz, das die jährlichen Höchstmengen an Treibhausgasemissionen festlegt, unter Umständen grundrechtswidrig?

Können einzelne Bürgerinnen und Bürger als von solchen Gesetzen individuell betroffen betrachtet werden und daher jene unzureichenden Bestimmungen beim VfGH bekämpfen? Vieles spricht aus heutiger Sicht dagegen. Letztlich wird dies aber der Gerichtshof zu klären haben.

Rechtlich gesichert besteht derzeit nur die Möglichkeit, im Rahmen von Projektgenehmigungsverfahren für einen strengeren Klimaschutz zu kämpfen. Aber auch dies war bislang von wenig Erfolg gekrönt, denke man nur an das UVP-Verfahren zur dritten Piste des Flughafens Wien-Schwechat.

Sollte das heimische Klimaschutzrecht allerdings weiterhin zahnlos bleiben und erkennbar sein, dass Österreich seine internationalen Verpflichtungen zur Treibhausgasreduktion nicht einhalten kann, wird eher früher als später die erste Projektgenehmigung an ihrer Klimaschädlichkeit scheitern.

Dass sich die NGOs im Rahmen umweltrechtlicher Genehmigungsverfahren gegenüber dem Klimaschutz ähnlich desinteressiert verhalten, wie es die heimische Politik derzeit tut, ist nämlich nicht zu erwarten. (David Ennöckl, Judith Fitz, 27.5.2019)