Die Tiroler Landesregierung hat am Dienstag eine Novelle des Tiroler Aufenthaltsgesetzes beschlossen. Der Entwurf sieht die Einführung einer Anzeige- und Registrierungspflicht vor, wenn Unterkünfte vermietet werden – insbesondere auch solche, die über Online-Vermittlungsplattformen angeboten werden. Vermieter sind künftig verpflichtet, gegenüber dem jeweiligen Tourismusverband entsprechende Meldungen vorzunehmen und Register zu führen. Begleitend dazu sind datenschutzrechtliche Bestimmungen einzuhalten.

5.000 Euro Strafe drohen

"Online-Marktplätze für Vermietungen wie etwa Airbnb entziehen dem Wohnungsmarkt zunehmend privaten Wohnraum", sagte dazu Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) laut Aussendung. Dieses Phänomen sei mittlerweile nicht nur in vielen europäischen Großstädten akut, "sondern hat sich auch in Tirol in den letzten Jahren zunehmend verschärft".

Mit der Gesetzesänderung wolle man nun dieser negativen Entwicklung entgegentreten. "Damit schaffen wir Chancengleichheit und einen fairen Ausgleich zwischen all jenen, die Unterkünfte vermieten", ist sich Platter sicher. Verstöße gegen diese neuen Regeln können künftig von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Gemeinden müssen Vorbehaltsflächen ausweisen

Ebenfalls beschlossen hat die Tiroler Landesregierung am Dienstag Novellen von Raum- und Bauordnung. Die geplante Änderung des Raumordnungsgesetzes sieht u.a. die verpflichtende Festlegung von Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau vor. "Diese Verpflichtung ist von den Gemeinden im Zuge der Fortschreibung der Örtlichen Raumordnungskonzepte umzusetzen und in Verbindung mit der Struktur der Gemeinde, dem bestehenden Baulandüberhang sowie dem Bedarf an sozialem Wohnbau zu sehen", heißt es in einer Aussendung des Landes Tirol. "Raumordnungskonzepte sind grundsätzlich zehn Jahre gültig. Bis 2030 soll daher jede Gemeinde Vorbehaltsflächen ausgewiesen haben, um diese für den geförderten Wohnbau sicherzustellen", so Wohnbau- und Raumordnungslandesrat Johannes Tratter (ÖVP).

Die Novelle sieht außerdem die Einführung einer eigenen Sonderflächenkategorie für Chaletdörfer vor, darüber hinaus die Verpflichtung zur Schaffung von Pkw-Stellplätzen in Form von Hoch- oder Tiefgaragen für Handelsbetriebe ab 300 Quadratmeter Kundenfläche.

In der Tiroler Bauordnung werden zudem Änderungen vorgenommen, die laut Landesregierung "Verfahrensvereinfachungen gewährleisten" sollen. Beispielsweise werde die Widmungspflicht für in Dächer integrierte Solar- und Photovoltaikanlagen "im Sinne einer energieautonomen Zukunft" abgeschafft. Die Entwürfe werden nun dem Tiroler Landtag vorgelegt. (red, 30.5.2019)