Eine Kündigung von Lehrern, "die offenbar am falschen Platz sind und sich grobe Dinge zuschulden kommen haben lassen", ist derzeit aus Sicht der NEOS nur schwer möglich, wie die Partei mit einer Anfragebeantwortung belegt sieht.

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Wien – Der Fall von Mobbing durch eine Wiener AHS-Lehrerin, der im März bekannt geworden war, hat auch die Debatte darüber wiederbelebt, ob es zu wenige Sanktionsmöglichkeiten bei Fehlverhalten von Pädagogen gibt. Kündigungen und Entlassungen kommen dabei zumindest an Bundesschulen (AHS, BMHS) äußerst selten vor, zeigt die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der NEOS. Nur 58 Lehrer wurden seit 2014 rausgeworfen.

23.200 Lehrer unterrichten derzeit an den Gymnasien, 23.800 an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS). Die Zahl der Disziplinarmaßnahmen ist im Vergleich dazu sehr gering: 15 Disziplinarverfahren wurden zwischen 2014 und 2018 gegen beamtete Bundeslehrer eingeleitet, in einem Fall kam es daraufhin zu einer Entlassung – es war übrigens die einzige Entlassung eines beamteten Lehrers in dieser Zeit.

Unter den Vertragsbediensteten gab es in dieser Zeit 17 Entlassungen – zwei wegen mangelhaftem Unterricht bzw. grober Mängel im Unterricht und zwei wegen strafgerichtlicher Verurteilung. In allen übrigen Fällen führt das Ministerium keine konkreten Gründe für die Maßnahmen an. Kündigungen wegen einer gröblichen Verletzung der Dienstpflicht, bei der aber noch keine Entlassung in Frage kam, gab es zwischen 2014 und 2018 insgesamt 40. Alle Betroffenen waren Vertragsbedienstete.

Thema Mobbing

In der Anfrage wollten die NEOS auch Auskunft über die Zahl der Mobbingfälle und von Versetzungen wegen Mobbings oder aus anderen Gründen: Unter Bundeslehrern gab es laut Bildungsressort vier Fälle von möglichem Mobbing, bei denen anzügliche Äußerungen, distanzloses Verhalten, Beschimpfungen und abwertende Äußerungen Thema waren. Zudem gab es mehr als 1.300 Versetzungen in den fünf Jahren.

Dafür kann es laut Ministerium aber sowohl dienstliche als auch persönliche Gründe geben. Ein Instrument, um sich von ungeeigneten Lehrern zu trennen, sei die Versetzung "jedenfalls nicht". Zu den mehr als 75.000 von den Ländern verwalteten Pflichtschullehrern (v.a. Volks- und Neue Mittelschule) kann das Ministerium übrigens mangels Daten keine Informationen liefern. Im Mai hatte der Fall eines Wiener HTL-Lehrers, der Quereinsteiger gewesen und von Schülern im Unterricht drangsaliert worden war, Schlagzeilen gemacht.

"Verkrustetes Lehrerdienstrecht"

Für die NEOS ist das Ergebnis der Anfragebeantwortung ein Beleg dafür, dass derzeit eine Kündigung von Lehrern, "die offenbar am falschen Platz sind und sich grobe Dinge zuschulden kommen haben lassen", nur schwer möglich ist. "Dafür gibt es offenbar etliche sogenannte 'Wanderpokale', die von Schule zu Schule weitergereicht werden – was sowohl den Schülerinnen und Schülern als auch den Kolleginnen und Kollegen gegenüber verantwortungslos ist", so Bildungssprecher Douglas Hoyos zur APA.

Das "verkrustete Lehrerdienstrecht" gehöre entsorgt und durch einen bundesweiten Rahmenkollektivvertrag für alle Schulangestellten ersetzt, der Mindestlöhne und Grundgehälter, ein Jahresarbeitszeitmodell und Kündigungsmöglichkeiten regelt. "Wir müssen verhindern, dass ein paar schwarze Schafe unter dem Lehrpersonal dauerhaft den Berufsstand schädigen." (APA, 31.5.2019)