Eines der Postings, die den Polizisten vor Gericht brachten.

Foto: Facebook

Wien / St. Pölten – Die Aktivitäten eines Wiener Polizisten in sozialen Medien sorgten vor einem Jahr für Aufsehen und Empörung, der STANDARD berichtete damals. Den Text "Horch was kommt von draußen rein – Hausbesuche vom Fachmann seit 1933" postete der heute 53-Jährige auf einem Foto auf einem seiner öffentlichen Facebook-Konten. In dem Bild sieht man vier Wehrmachtssoldaten, die dabei sind, eine Tür einzutreten. Dieser und weitere einschlägige Beiträge des Polizisten, unter anderem eine Weihnachtsradiosendung aus dem Jahr 1942 mit NS-Propaganda und einige einschlägige Bilder, blieben längere Zeit ohne Folgen für ihn.

Ein erstes Verfahren wegen Wiederbetätigung gegen den Beamten wurde überraschenderweise 2017 eingestellt. Beim zweiten Mal kam es zu einer Verhandlung. Diese endete am Freitag in St. Pölten mit einem – nicht rechtskräftigen – Schuldspruch der Geschworenen und einer Bewährungsstrafe von zwölf Monaten am Landesgericht St. Pölten.

Sentimentalität für eine Verbrecherorganisation

Der Polizist und sein Anwalt Werner Tomanek bauten in ihrer Verteidigungslinie auf das angeblich "humoristische" Wesen der Beiträge beziehungsweise auf den sentimentalen Bezug, den der Polizeibeamte aufgrund seines Großvaters zur NS-Zeit habe. Der Großvatter sei Teil der Waffen-SS gewesen, die nach dem Krieg 1946 zur verbrecherischen Organisation erklärt wurde, habe.

Für die Karriere des Polizisten hat das vorerst wenig Folgen. Erst nachdem das Urteil rechtskräftig ist, sind dienstrechtliche Konsequenzen möglich. "Er arbeitet derzeit weiter und macht bei uns Innendienst ohne Waffe", sagte eine Polizeisprecherin auf Nachfrage des STANDARD am Montag. Man müsse abwarten, ob es bei dem Urteil bleibe. Je nachdem, ob es höher oder niedriger ausfällt, könnte es von keinen Konsequenzen bis hin zur Entlassung des Beamten alles spielen. Ein paar Wochen könnte es noch dauern, bis das klar ist. Sollte sich seine Haftstrafe etwa in eine unbedingte Haftstrafe von sechs Monaten verwandeln, wäre das mit dem Verlust des Amtes nach Paragraf 27 Strafgesetzbuch verbunden.

Dass ein Polizist, bei dem im Zuge der Ermittlungen auch nationalsozialistische Devotionalien und sogenannter Hitler-Wein gefunden wurden, weiter – auch ohne Waffe – im Dienst sein darf, mag verwundern. "Er wird im Innendienst wohl keine so weitreichenden Entscheidungen für die Bevölkerung treffen", räumt die Polizeisprecherin ein. (Colette M. Schmidt, 3.6.2019)