FPÖ-Klubchef Johann Gudenus und FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache traten nach ihren Aussagen im Ibiza-Video zurück.

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Wien – Der im Zuge seiner Aussagen im Ibiza-Video zurückgetretene FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache hat nach seinen Anzeigen in Wien auch Strafanzeigen in Deutschland gestellt. Das erfuhr DER STANDARD auf Anfrage von der Staatsanwaltschaft München I.

Konkret habe sich Straches deutscher Rechtsanwalt am Freitag telefonisch bei der Staatsanwaltschaft gemeldet und "schriftlich Strafanzeige gegen alle Personen gestellt, die für die Herstellung, Verbreitung und Veröffentlichung des sogenannten Ibiza-Videos mitwirkend verantwortlich sind", hieß es von der Staatsanwaltschaft München I. Und: "Ein identischer Schriftsatz soll an die Staatsanwaltschaft Hamburg gegangen sein." Zum Hintergrund: Die Medien "Spiegel" und "Süddeutsche Zeitung", die Teile des Ibiza-Videos am 17. Mai als Erste veröffentlicht haben, sitzen in Hamburg beziehungsweise München.

Schon vergangene Woche haben mehrere Privatpersonen in der Causa Strafanzeigen gegen die beiden deutschen Medien eingereicht. Weil sich die Anzeigen gegen konkret namentlich bezeichnete Personen richten, wurde "bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet". "Die rechtliche Prüfung in der Sache dauert noch an", sagte Oberstaatsanwältin Anne Leiding von der Staatsanwaltschaft München I zum STANDARD.

Straches österreichischer Anwalt Johann Pauer bestätigte am Montagabend dem STANDARD, dass bei den Staatsanwaltschaften München und Hamburg Strafanträge eingereicht wurden – "wegen der Verwirklichung aller in Betracht kommenden Straftatbestände", insbesondere der Paragrafen 201 (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes), 201a (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen) sowie 185ff (Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung) gegen unbekannt.

"Auch diese Strafanträge erfolgen in dem Bestreben, die Hintergründe, Beteiligten und möglichen Auftraggeber der Videoherstellung und Videoverbreitung zu ermitteln", sagte Pauer.

Auch Anzeige in Wien erstattet

In Wien hat Strache über seinen Anwalt Pauer bereits vor zehn Tagen Anzeige gegen drei Personen bei der Staatsanwaltschaft Wien erstattet. Namentlich wurden der Wiener Anwalt M., der Wiener Detektiv Julian H. sowie die vermeintliche Oligarchennichte aus Russland – mit laut Strache lettischem Pass – als unbekannte Täterin angezeigt. Strache bezeichnete diese in einer Erklärung als "mögliche Mittäter" bei der Erstellung des Materials.

Für Pauer ergibt sich der Verdacht auf vier Straftatbestände: Missbrauch von Ton- und Abhörgeräten, Urkundenfälschung, Täuschung sowie Datenverarbeitung in Gewinn- und Schädigungsabsicht.

Zur Unterstützung der Staatsanwaltschaft wurde im Bundeskriminalamt eine Sonderkommission eingerichtet, auch Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) werden laut "Presse" beigezogen. (David Krutzler, 3.6.2019)