Wien – Weil sie zwei Cannabis-Plantagen betrieben haben – eine davon mit mehr als 4.000 Pflanzen die größte, die jemals in Österreich entdeckt worden war -, sind am Dienstag sechs Männer am Wiener Straflandesgericht zu unbedingten Haftstrafen verurteilt worden. Die Urteile zwischen 15 Monaten und drei Jahren sind bereits rechtskräftig.

Bei den Serben, Montenegrinern und Kroaten im Alter von 21 bis 41 Jahren handelte es sich um die unterste Hierarchie der Bande, die ins Visier der Polizei geraten war. Diese hatte vom Bundeskriminalamt einen Tipp bekommen und einen Verdächtigen observiert, der der nächsthöheren Ebene zuzuordnen ist. Dieser organisierte den Aufbau der Plantagen, rekrutierte offenbar die Angeklagten – und machte sich rechtzeitig aus dem Staub.

Uüberbrückter Stromzähler

Denn nach aufwendigen Observationen schlugen die Drogenfahnder in einer Floridsdorfer Wohnung zu, wo sich 16 Kilogramm Marihuana im Wert von 167.000 Euro fanden, weitere 1.835 angebaute Pflanzen wären nach vorsichtiger Schätzung für weitere 36 Kilogramm und damit 387.000 Euro gut gewesen. In einer Halle in Deutsch-Brodersdorf hatten die Beschuldigten nicht weniger als 4.082 Cannabis-Pflanzen angebaut, die zumindest 81 Kilogramm und 816.000 Euro gebracht hätten. Ein Rekord für Österreich, wie der leitende Beamte sagte.

Beim Zugriff setzte die Polizei einen Hubschrauber des Innenministeriums ein, der mit seiner Wärmebildkamera nachwies, dass die Plantage bereits in Betrieb gegangen war. Die Beleuchtung und Belüftung verschlang Unmengen an Strom, weshalb die Bande kurzerhand den Stromzähler überbrückt hatte. Nur für die elf Tage des Vollbetriebs errechnete die EVN einen Verlust von mehr als 8.500 Euro.

Keine Infos zu Hintermännern

Die Angeklagten hatten sich ihre Aufgaben geteilt: Während der Erstangeklagte als Organisator auftrat, andere Wohnungen und Autos anmieteten oder die Gärtnerarbeiten übernahmen, fungierte ein Montenegriner als Buchhalter. Nach eigenen Angaben hat der 32-Jährige ein Studium als Betriebswirt abgeschlossen. "Na, da haben sie aber keine Risikoanalyse gemacht", meinte Richter Andreas Hautz, der sich vergeblich bemühte, den Beschuldigten Informationen über die Hintermänner zu entlocken. Die Angeklagten waren zwar voll geständig, machten aber klar, dass entsprechende Aussagen für sie gefährlich sein könnten.

Das Gericht blieb mit den Strafen im unteren Bereich des Rahmens, allerdings könne man angesichts des professionellen Vorgehens im Rahmen einer kriminellen Vereinigung und der enormen Mengen aus generalpräventiver Sicht nur unbedingte Strafen verhängen. Alle Beteiligten waren mit den Urteilen zufrieden und erklärten wie der Staatsanwalt Rechtsmittelverzicht. (APA, 4.6.2019)