Das Kopftuchverbot für Volksschulkinder greift laut IGGÖ in deren Kultusfreiheit ein.

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Wien – Der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ), Ümit Vural, appelliert an Bundespräsident Alexander Van der Bellen, das vom Parlament beschlossene Gesetz für ein Kopftuchverbot für Volksschulkinder nicht zu unterzeichnen. In einem Brief an das Staatsoberhaupt bezeichnet Vural das Gesetz als diskriminierend und verfassungswidrig.

Der Bundespräsident hat mit seiner Unterschrift nur das verfassungsmäßige Zustandekommen von Gesetzen zu beurkunden. Vural begründet die Bitte an den Bundespräsidenten damit, dass das Kopftuchverbot nur muslimische Mädchen betreffen würde. Kippas jüdischer Burschen oder Patkas junger Sikhs seien davon ausgenommen. "Damit ist dieses Gesetz weder verfassungskonform, da es eine Religion und ihre religiöse Glaubenspraxis benachteiligt, noch ist es im Sinne unserer verbrieften Rechte auf Kultusfreiheit", schreibt der IGGÖ-Präsident.

Vural bietet ein neues Hearing unter Einbindung muslimischer Eltern und der lslamischen Glaubensgemeinschaft an. Mit der neuen Regierung könnte damit seiner Auffassung nach "ein Weg ohne Verbote und Strafen" gefunden und dennoch für die wenigen Fälle, in denen das Kindeswohl gefährdet sein könnte, eine Lösung durch Aufklärung und individuelle Betreuung gefunden werden. (APA, 4.6.2019)