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Feierlaune bei der ÖVP: Der EU-Wahlsieg bringt der Partei auch die üppigste Sonderförderung.

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Wien – Die ÖVP hat nach dem Sieg bei der EU-Wahl Anspruch auf eine Sonderförderung von 4,6 Millionen Euro. In Summe erhalten die fünf heimischen Parteien, die im neuen Europaparlament vertreten sein werden, laut APA-Berechnung bis zu 13,1 Millionen Euro Wahlkampfkostenrückerstattung, wobei die Grünen ihren Anteil nicht voll ausschöpfen können. Bei der Nationalratswahl gibt es diese zusätzliche Parteienförderung nicht.

Um die Mittel abzuholen, müssen die Parteien bis Ende August eine von Wirtschaftsprüfern bestätigte Aufstellung ihrer Wahlkampfkosten beim Bundeskanzleramt einreichen. Denn der Anspruch ergibt sich zwar aus dem Stärkeverhältnis der Parteien bei der Wahl, keine Partei kann jedoch mehr Geld erhalten, als sie tatsächlich ausgegeben hat.

Wie viel Geld die Parteien wirklich abholen können, ist im Detail noch nicht bekannt. Vorläufige Zahlen nannten auf APA-Anfrage vorerst nur Neos und Grüne. Erstere werden die Maximalsumme von 1,1 Millionen Euro laut Generalsekretär Nick Donig ausschöpfen können – die gesamten Wahlkampfausgaben beziffert er mit 1,9 Millionen Euro.

Letztere haben laut Wahlkampfleiter Thimo Friesel 1,2 Millionen Euro investiert. Das ist zwar mehr als ursprünglich erwartet, wegen des überraschend starken Ergebnisses wäre aber noch mehr drin gewesen, denn Anspruch haben die Grünen auf bis zu 1,9 Millionen Euro.

Verluste bei Rot und Blau

Für SPÖ und FPÖ sind die ursprünglich angepeilten Wahlbudgets mit der Sonderförderung dagegen nicht ausfinanziert. Beide Parteien haben vor der Wahl 3,5 Millionen Euro als Kostengrenze genannt. Der maximale Anspruch der SPÖ beträgt aber nur 3,2 Millionen Euro, bei der FPÖ sind es 2,3 Millionen Euro.

Die ÖVP hat ihre Wahlkampfkosten vor dem Urnengang nicht beziffert und nennt auch jetzt keine Zahlen. Bei der vorigen EU-Wahl 2014 hatte die Volkspartei 3,7 Millionen Euro Wahlkampfkostenrückerstattung erhalten. Sollte sie den Rahmen voll ausreizen können, wären es diesmal bis zu 4,6 Millionen Euro – also 3,50 Euro pro Stimme.

In Summe ausgezahlt werden 13,1 Millionen Euro (2,04 Euro für jeden Wahlberechtigten). Bei der Nationalratswahl im Herbst gibt es diese Wahlkampfkostenrückerstattung nicht – sie wurde 2012 gestrichen, die jährliche Parteienförderung im Gegenzug aber fast verdoppelt, was den Verlust über eine fünfjährige Wahlperiode mehr als ausgleicht. Auch die Bundespräsidentenwahlen müssen die Parteien aus der eigenen Tasche beziehungsweise aus der Parteienförderung berappen. (APA, 5.6.2019)