Die Weitergabe von Kundendaten samt Parteiaffinität hat Folgen für die Post: Eine Klage ist auf dem Weg, eine Sammelklage in Vorbereitung.

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Rund 10.000 Menschen haben sich seit Jahresbeginn bei der Post gemeldet und wollten wissen, ob und an wen konkret ihre Daten für Marketingzwecke weitergegeben wurden. Die Beantwortung dieser Anträge ist laut Post abgeschlossen. Einzelne noch hereinkommende Anfragen werden laufend bearbeitet. Die Auskünfte sind laut einem Sprecher der Post "im rechtlichen Rahmen" erstellt worden, "mit dem Ziel, die Daten höchst verständlich aufzubereiten". Rückfragen zu den erteilten Auskünften habe es nur wenige gegeben.

Robert Haupt sieht das anders. Der Anwalt hat eine Klage gegen die Post eingebracht, weil sein Mandant mit der erhaltenen Auskunft höchst unzufrieden war. Es gehen aus dem Schreiben der Post nur die persönlichen Daten des Klägers hervor, nicht aber, ob die Post seine Daten für Marketingzwecke weitergegeben hat und, wenn ja, an wen konkret. Diese Auskunft will man nun gerichtlich erzwingen.

Lange Wartezeiten

Laut Haupt habe sich der Umfang der Beantwortung durch die Post seit Jänner zudem stark dezimiert. Zu dieser Zeit wurde die Recherche von Addendum publik, wonach die Post insbesondere personenbezogene Daten zur Parteiaffinität auch an Parteien weiterverkauft haben soll. Der Aufschrei war groß, die Datenschutzbehörde leitete daraufhin ein Verfahren gegen die Post ein, weil sie die Speicherung der Parteiaffinität und deren Weiterverkauf durch die Post für nicht legal gehalten hat. Anträge, die vor dem Jahreswechsel bei der Post eingelangt sind, sollen weit umfangreicher mit genauen Angaben beantwortet worden sein. Zuletzt mussten Kunden auf die Beantwortung ihres Auskunftbegehrens zudem bis zu drei Monate warten.

Jener Herr, der sich nun zur Klage entschlossen hat, hatte sein Auskunftsbegehren der Post am 15. Jänner übermittelt. Am 6. April kam die für den Kläger nicht aussagekräftige Antwort, denn er erhielt lediglich seine persönlichen Daten und eine Übersicht, wann er Nachsendeaufträge an die Post erteilt hatte. Ob seine Daten für Marketingzwecke oder an Parteien weitergeleitet wurden und, falls ja, an wen konkret, weiß der Kläger immer noch nicht. Mit der Klage bezieht sich Anwalt Haupt auf Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung – hier ist das Auskunftsrecht der betroffenen Person geregelt. Die laufende Klage wollte die Post nicht kommentieren.

Ungemach droht der Post in der Causa auch durch die Sammelaktion von Cobin Claims, vor allem wegen der Nennung der Parteiaffinität. Mehr als tausend Betroffene haben ihr Interesse an einer Sammelklage bereits angemeldet. Cobin Claims will pro Fall 3000 Euro von der Post fordern, als "ideellen Schadenersatz für die erlittene Kränkung durch den Weiterverkauf von Daten des höchstpersönlichen Lebensbereichs", erklärt Oliver Jaindl, Obmann von Cobin Claims. Der deutsche Prozessfinanzierer Foris habe hier bereits eine positive Vorabeinschätzung gegeben. (Bettina Pfluger, 6.6.2019)